Presse
03.11.2023, Landesdelegiertenversammlung des VerbraucherService Bayern in München
4 Anträge an die Politik zum Schutz der Verbraucher*innen
Am Mittwoch, den 25. Oktober 2023, fand die Landesdelegiertenversammlung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) statt. Die Mitglieder des Landesvorstands, die Geschäftsführung, 66 Delegierte, VSB-Mitarbeiter*innen sowie weitere Gäste trafen sich im Tagungszentrum Kardinal Wendel Haus in München. Die anwesenden Delegierten verabschiedeten vier Anträge an die Politik, welche der bayerische Verbraucherverband an die zuständigen Fachausschüsse im Landtag richtet. Daneben wurde eine Unterschriftenaktion gegen das Filialsterben von Sparkassen gestartet. MdB Dr. Anja Weisgerber hob in ihrem Gastbeitrag die Relevanz und Herausforderungen des Verbraucherschutzes hervor.
Die VSB-Landesvorsitzende Eva Fuchs bedankte sich bei den ehrenamtlichen Delegierten für ihr Engagement. „Der VerbraucherService Bayern und der KDFB sind als Verband Stützen der Gesellschaft. Danke, dass Sie uns auch in schwierigen Zeiten die Treue halten, für eine bessere und gerechtere Welt.“ Fuchs verwies auf den Beratungs- und Bildungsauftrag des VSB: „Wir machen Bürger*innen zu starken Verbraucher*innen. Wir bilden sie, damit sie kluge Entscheidungen treffen können.“ Mit dem Angebot „Schule fürs Leben“ setze der VSB schon bei Kindern und Jugendlichen an.
Richard Zacharski, Leitender Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, betonte die Relevanz des Verbandes. „Krisenzeiten führen zu einer großen Unsicherheit. In dieser schwierigen Zeit brauchen Verbraucher und Verbraucherinnen Orientierung und Halt, diese bekommen sie bei einem objektiv handelnden Verband wie dem VSB.“
Gastrednerin MdB Dr. Anja Weisgerber, seit 2021 Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, versicherte, dass die Stimme des Verbraucherschutzes in der Politik Gehör finde: „Ihr Engagement lohnt sich. Das Formulieren von politischen Anträgen wird aufmerksam aufgenommen und fließt in die Arbeit ein. Viele Ihrer Themen stehen ganz oben auf der Tagesordnung.“ Die Digitalisierung sei Chance und Herausforderung zugleich für den Verbraucherschutz. Einerseits könnten sich Verbraucher*innen einfacher über Preise, Vergleichsangebote oder Produkte informieren. Andererseits erschwerten „bezahlte Rezensionen, manipulierte Produkttests und ungekennzeichnete Anzeigen“ eine informierte Entscheidung. Weisgerber: „Relevanz, Transparenz und Verständlichkeit der Informationen sind im Internet besonders entscheidend.“ Die veränderten Marktgegebenheiten erforderten eine kontinuierliche Anpassung der verbraucherpolitischen Rahmenbedingungen. „Wir brauchen Regeln, die den Verbrauchern hinreichend Schutz bieten, sie nicht bevormunden und nicht zu unnötigen Kosten für den Mittelstand führen“, so Weisgerber. Auch die Bundestagsabgeordnete dankte den Delegierten: „Das Ehrenamt ist nicht hoch genug zu schätzen.“
Neben der Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung verabschiedeten die Landesdelegierten vier Anträge an die Politik, die sich aktuellen verbraucherrelevanten Themen widmen. Mit dem Ziel, Verbraucherinteressen zu stärken, übergibt der Verband die Forderungen an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag. Vier Anträge an die Politik zum Schutz der Verbraucher*innen
Ernährung
Einführung einer Zuckersteuer auf Süßgetränke Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) raten Verbraucher*innen, nicht mehr als 30 bis 60 Gramm Zucker pro Tag zu konsumieren. Ein 0,5 Liter Softdrink beinhaltet bereits rund 50 Gramm Zucker. Somit ist es nicht verwunderlich, dass der durchschnittliche Zuckerkonsum der Deutschen bei 95 Gramm pro Tag liegt und damit fast doppelt so hoch ist wie die Empfehlung. Eine hohe Zuckerzufuhr erhöht nicht nur das Risiko für Karies. Der übermäßige Konsum steht auch im Zusammenhang mit chronischen Stoffwechselerkrankungen wie Adipositas, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Fettleber und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Der VSB fordert:
- Die Besteuerung von mindestens 20 Prozent auf zuckerhaltige Getränke in Deutschland
Finanzen
Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch Sparkassen und Genossenschaftsbanken Wer heute Bargeld oder eine Bankdienstleistung benötigt, stellt fest, dass immer weniger Filialen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zur Verfügung stehen. Das Nachsehen haben Verbraucher*innen, die nicht auf das Onlinebanking zurückgreifen können oder immobil sind. Sowohl Sparkassen als auch Genossenschaftsbanken haben gegenüber ihren Mitgliedern laut deren Satzung einen Versorgungsauftrag, dem sie aus Sicht des VSB nur noch unzureichend nachkommen.
Der VSB fordert:
- Die Konkretisierung der Bayerischen Sparkassenordnung in Bezug auf den flächendeckenden Versorgungsauftrag durch konkrete Richtlinien und Vorgaben für Filialen oder alternative Angebote vor Ort.
- Die Sicherstellung der Versorgung von Verbraucher*innen durch eine flächendeckende Bereitstellung von standardisierten Bankdienstleistungen durch Mitarbeiter in entsprechenden Filialen oder als temporäre Ansprechpartner in alternativen Geschäftsräumen oder mobilen Sparkassenbussen.
- Den Erhalt eines flächendeckenden Netzes von Geldausgabeautomaten zur Bargeldversorgung und ein Ausbau von Selbstbedienungs-Terminals in Kleinstgemeinden.
Umwelt
Sicherung der Trinkwasserversorgung in Zeiten des Klimawandels Bayern galt lange Zeit als wasserreiches Land. Im Zuge des Klimawandels ändert sich jedoch die Verteilung der Niederschläge und damit die Verfügbarkeit von Wasser. In dem Zeitraum von 1951 bis 2019 nahm die Niederschlagsmenge im Sommerquartal bayernweit um 13 Prozent ab. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass die ganzjährige Verfügbarkeit von Wasser in sehr guter Qualität und ausreichender Menge nicht mehr selbstverständlich ist. Um zukünftige Konflikte und Engpässe zu vermeiden, ist ein schnelles Handeln unabdingbar.
Der VSB fordert:
- Oberste Priorität der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung gegenüber einer gewerblichen Nutzung.
- Die Steigerung der Effizienz der Wassernutzung in allen Bereichen – Verbraucher, Wirtschaft, Landwirtschaft.
- Die Einführung des Wassercents als Anreiz für eine effiziente Wassernutzung.
- Intensivierung der Information und Bildung zur Wasserproblematik.
Verbraucherrecht
Anspruch auf Kostenerstattung für Abwehr unberechtigter Forderungen Wenn Verbraucher*innen sich als angebliche Schuldner*innen einen Anwalt nehmen müssen oder die Hilfe eines Verbraucherverbands benötigen, um sich gegen eine geltend gemachte Forderung durch ein Inkassobüro zur Wehr zu setzen, entstehen Kosten, die sie selbst zu tragen haben. Nach der bisherigen Rechtslage bleiben Betroffene unabhängig vom weiteren Verlauf und unabhängig von der Frage, ob der vom Unternehmen geltend gemachte Zahlungsanspruch tatsächlich besteht, auf diesen Ausgaben sitzen.
Der VSB fordert:
- Die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage, damit Verbraucher*innen (außergerichtlich entstandene) Kosten erstattet werden können, die ihnen im Rahmen der Abwehr von zu Unrecht geltend gemachter Forderungen durch Inkassounternehmen / Rechtsanwaltskanzleien entstanden sind.
- Unternehmen, die sich eines Inkassounternehmens und / oder einer Rechtsanwaltskanzlei bedienen, um unberechtigte Forderungen bzw. unbegründete Ansprüche durchzusetzen, sollen auch diejenigen Kosten zu tragen haben, die Verbraucher*innen durch die Abwehr solcher Forderungen entstehen. Unternehmen sind nur dann von dieser Verpflichtung befreit, wenn sie von der Unbegründetheit des von ihnen geltend gemachten Anspruchs keine Kenntnis hatten und auch nicht haben konnten.