Presse

22.02.2019, Gebührenerhöhung bei Riester-Banksparplan

Abmahnung der Mainzer Volksbank wegen drastisch erhöhter Gebühren

Erhöhung von 10 Euro auf 25 Euro pro Jahr

Die Anhebung der Gebühren betrifft bundesweit rund 29.000 Inhaber des Riester-Banksparplans MVB-RentePlus und tritt zum laufenden Kalenderjahr in Kraft. Die Verbraucherschützer halten die Anhebung für überzogen und unwirksam.

Die Bank begründet die Gebührenanhebung damit, dass die ursprünglichen 10 Euro von Anfang an die Verwaltungskosten nicht gedeckt hätten und man nun handeln müsse. Gegen die Notwendigkeit einer Widerspruchsmöglichkeit argumentiert die Bank mit Bezug auf das  Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das ihr die Anhebung der Verwaltungskosten bei Riester-Verträgen erlaube. 

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. sieht das anders: Der Verband hat die Mainzer abgemahnt und die Bank aufgefordert, die Gebührenanhebung zu unterlassen. Die Bank hat allerdings bisher nicht reagiert, weshalb der VSB nun klagen möchte.

Betroffene Bürger müssen jedoch den Ausgang des Verfahrens nicht abwarten: Entweder sie wenden sich an eine der Beratungsstellen des VSB oder nutzen den Musterbrief der Stiftung Warentest, um der Anhebung der Gebühren zu widersprechen. Weiterführende Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Bericht der Stiftung Warentest und des VSB.