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13.03.2026, Gericht stoppt irreführenden Online-Bestellprozess
Abofalle: Ordnungsgeld wegen wiederholten Verstoßes
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. hat vor dem Oberlandesgericht Bamberg einen Erfolg gegen intransparente Online-Geschäftspraktiken erzielt. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro gegen die I Press GmbH & Co. KG (www.einfach-tierisch.com). Das Unternehmen führte trotz eines bestehenden gerichtlichen Verbots erneut Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen irreführenden Bestellablauf zu kostenpflichtigen Abonnements.
Bereits 2025 war dem Unternehmen untersagt worden, entgeltliche Zeitschriftenabonnements online anzubieten, ohne Kundinnen und Kunden unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und hervorgehoben über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren.
Intransparenter Bestellvorgang als „Gratis-Angebot“ getarnt
Nach den Feststellungen des Gerichts präsentierte sich der Bestellprozess weiterhin als vermeintlich unkomplizierte „Gratis-Leseprobe“. Interessierte konnten Zeitschriften auswählen und wurden schrittweise durch einen Bestellablauf geführt, der optisch wie ein kostenloses Testangebot wirkte.
Entscheidende Informationen wurden jedoch nicht transparent dargestellt, so z.B. der Hinweis auf eine Kostenpflicht und den Abonnementcharakter, die Gesamtpreise und Abrechnungszeiträume, die Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung sowie Hinweise zu den Kündigungsbedingungen.
Diese Angaben erschienen lediglich im Fließtext einer längeren Vertragsdarstellung und nicht in transparenter Art und Weise.
Verbot ignoriert – Praxis einfach verlagert
Statt die rechtswidrige Gestaltung einzustellen, bot das Unternehmen vergleichbare Vertragsabschlüsse über eine andere Internetseite an. Das Gericht wertete dies als kerngleichen Verstoß gegen das bestehende Unterlassungsurteil.
Gericht weist Schutzbehauptung zurück
Das Unternehmen argumentierte, Vertragsabschlüsse seien technisch gar nicht mehr möglich gewesen; der Bestellvorgang sei „backend-seitig“ deaktiviert worden.
Dem folgte das Gericht nicht. Es komme nicht darauf an, ob ein Vertrag technisch tatsächlich ausgelöst werde. Entscheidend sei, dass Nutzerinnen und Nutzer durch die konkrete Gestaltung weiterhin durch den vollständigen Bestellprozess geführt und faktisch zu einem Vertragsschluss hingeleitet würden.
Ordnungsgeld wegen wiederholter Missachtung gerichtlicher Verbote
Auf Antrag des Verbraucherverbandes setzte das Gericht wegen dieses erneuten Verstoßes ein empfindliches Ordnungsgeld von 15.000 Euro fest. Das Unternehmen habe gerichtliche Unterlassungspflichten über Wochen hinweg missachtet. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Jochen Weisser, Syndikusrechtsanwalt beim VerbraucherService Bayern, hält dies für ein wichtiges Signal für den fairen Online-Handel: „Unternehmen dürfen gerichtliche Verbote nicht durch nahezu identische Verstöße – nur auf anderen Webseiten – und auch nicht durch technische Ausflüchte umgehen. Wer kostenpflichtige Abos hinter einem vermeintlichen Gratis-Angebot versteckt, handelt rechtswidrig. Vertragsgegenstand und Vertragsbedingungen müssen vor dem Klick auf den Bestellbutton transparent sein.“
Der VerbraucherService Bayern wird auch künftig konsequent gegen verbraucherrechtswidrige Online-Geschäftsmodelle vorgehen.
Quelle: Beschluss des OLG Bamberg vom 04.03.2026, Az. 3 UKl 10/25 e
