Presse

12.11.2015, Kapitallebensversicherung

Alternativen für eine sinnvolle Altersvorsorge

Das Bundesfinanzministerium will als Aufsichtsbehörde im Jahr 2016 den großen Lebensversicherungsgesellschaften keinen verbindlichen Höchstrechnungszinssatz mehr vorgeben. Doch was bedeutet die Abschaffung des Garantiezinssatzes für die bestehenden 90 Millionen kapitalbildenden Lebensversicherungsverträge und sind die neuen, flexiblen Produkte für den deutschen Altersvorsorgesparer überhaupt sinnvoll?

Der Wegfall des Höchstrechnungszinssatzes gilt nur für Neuverträge“, erklärt Wolfgang Borcherts, Versicherungsberater beim VerbraucherService Bayern in München. Er rät Lebensversicherungskunden, die steuerbegünstigte Verträge mit Garantiezinsversprechen von drei Prozent oder mehr haben, die Policen bis zum Ende der Laufzeit weiterzuführen: „Es besteht keinerlei Veranlassung bestehende Verträge voreilig und unbedacht zu kündigen“, empfiehlt der Experte. Auch sollten sich Sparer zum Jahresende keinesfalls noch schnell zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung drängen lassen.

Die neuen, flexibel verzinsten Lebensversicherungen stellen zwar höhere Renditen in Aussicht, wälzen aber das Anlagerisiko weitestgehend auf den Kunden ab. Garantiert bekommt der Versicherungsnehmer eine Mindestleistung, bei der zum Ende der Laufzeit oftmals nur die eingezahlten Beiträge zurückbezahlt werden.

Unter diesen Vorgaben sieht auch der VerbraucherService Bayern die klassische Kapitallebensversicherung ohne Garantiezins als Auslaufmodell. Eine sinnvolle Altersvorsorge kann mit einer betrieblichen Entgeltumwandlung und / oder einer staatlich geförderten Riester-Variante begonnen und mit individuellen Sparplänen mit Indexfonds flexibel ergänzt werden.

Eine individuelle Beratung zur privaten Altersvorsorge erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.