Presse

05.07.2017, Mikroplastik in Kostmetik

Ausstieg der Hersteller oder Verbrauchertäuschung?

Noch vor einigen Jahren waren die kleinen Plastikteilchen unter 5 mm Größe gänzlich unbekannt: Mikroplastik. In Ländern wie den USA und Kanada ist Mikroplastik mittlerweile verboten. In Deutschland setzt die Bundesregierung im sogenannten „Kosmetik-Dialog“ auf die vereinbarte Selbstverpflichtung der Industrie, bis spätestens 2020 kein Mikroplastik mehr zu verwenden. Aber kommen die Hersteller dieser Verpflichtung nach oder handelt es sich hierbei eher um Verbrauchertäuschung?

Tatsächlich sind laut einer Greenpeace-Studie (März 2017) keine festen Plastikpartikel mehr in den untersuchten Kosmetikprodukten zu finden. Gleichzeitig wirft der Umweltverband den Herstellern jedoch vor zu tricksen, denn flüssige Kunststoffe sind sehr wohl noch enthalten.

Hintergrund dieses Ergebnisses sind unterschiedliche Definitionen, die zu Grunde gelegt werden: Umweltverbände zählen auch flüssige synthetische Polymere, die beispielweise als Filmbildner in Duschgelen für die Konsistenz sorgen, zu Mikroplastik. Eine Nachfrage des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) beim Umweltbundesamt ergab, dass hier flüssige Polymere nicht zu Mikroplastik gezählt werden. Genauso, wie bei den Herstellern.

„Unabhängig von der Form der Kunststoffe, sollten Verbraucher darauf achten, keine schwer abbaubaren Stoffe in die Umwelt abzugeben“, rät Marianne Wolff, Umweltexpertin beim VSB: „Auch einige der flüssigen Kunststoffe sind für Wasserorganismen schädlich und reichern sich in der Umwelt an. Eine Alternative ist Naturkosmetik – diese enthält nie Mikroplastik, weder in fester noch in flüssiger Form.“

Nähere Auskunft erhalten Sie in den Beratungsstellen des VSB.