Presse

01.02.2021, Schnellere Lösungen für Prämiensparkunden möglich

BaFin erhöht Druck auf Sparkassen

Für Kunden mit Sparkassen-Prämiensparverträgen gibt es in Sachen Zinsnachberechnung jetzt Hoffnung auf eine schnellere Lösung. Nachdem die Sparkassen den, Ende des letzten Jahres von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einberufenen Runden Tisch zu diesem Thema haben platzen lassen, erhöht die BaFin nun den Druck auf die Institute: Plan ist es, die Sparkassen zu verpflichten, betroffene Kunden über die fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen darüber hinaus auch ein verbindliches Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu unterbreiten. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) begrüßt dieses Vorhaben.

Hintergrund: Die Sparkassen verkauften bundesweit langlaufende Prämiensparverträge an ihre Kunden, deren Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind und bei welchem sie für die Grundverzinsung somit einen falschen Referenzzins zu Grunde legten. Betroffene Verbraucher*innen haben damit den Anspruch auf eine Zinsnachberechnung.

„Wir begrüßen den Vorstoß der BaFin im Interesse der Verbraucher*innen ausdrücklich. Die Sparkassen haben die Chance auf eine einvernehmliche Lösung in dieser Angelegenheit verstreichen lassen, die BaFin ermöglicht den betroffenen Kunden nun eine unbürokratische Geltendmachung ihrer Ansprüche, die nicht selten mehrere tausend Euro ausmachen können“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Der VSB rät Betroffenen, ihr Kreditinstitut nach Inkrafttreten dieser Verordnung aktiv anzusprechen und um eine Nachberechnung der Zinsen zu bitten.

Unterstützung erhalten Verbraucher*innen auch in den bayernweit 15 VSB-Beratungsstellen: www.verbraucherservice-bayern.de/beratung/beratungsstellen