Presse

14.01.2020, Im neuen Jahr richtig Riestern

Beitrag prüfen, Förderung ausschöpfen

Der Staat unterstützt durch die Riesterförderung Verbraucherinnen und Verbraucher, die für ihr Alter vorsorgen mit einer Grundzulage von 175 Euro und einem Betrag pro Kind zwischen 185 und 300 Euro pro Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, sollten Riester-Sparer ihren Vertrag und vor allem dessen Beitragshöhe, jährlich überprüfen. Der Jahresbeginn eignet sich hierfür als fester Termin im Kalender.

„Um jedes Jahr die volle Riesterzulage ohne Kürzungen zu erhalten, müssen Sparer mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens vom letzten Jahr, abzüglich des Zulagenanspruchs, mindestens jedoch 60 Euro, in ihren Riestervertrag einzahlen“ erläutert Finanzreferent Markus Latta vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Wer weniger einzahlt, muss eine anteilige Kürzung der Zulagen hinnehmen“.

Altersvorsorgesparer mit Kindern, die ihr Geld in einen Riestervertrag einzahlen, erhalten vom Staat neben der jährlichen Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Kind weitere 300 Euro (bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro). Wer also zwei Kinder hat, darf jedes Jahr eine zusätzliche Förderung von 775 Euro auf seinem Sparguthaben verbuchen.

„Gerade nach einer Einkommensänderung oder einer erhaltenen Sonderzahlung durch den Arbeitgeber empfiehlt sich für Riestersparer die Überprüfung ihres Sparbeitrages“, so Latta: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen einen oft willkürlich festgelegten Beitrag, ohne ihn regelmäßig an die individuelle Förderquote anzupassen“, weiß der Experte aus seiner täglichen Beratungsarbeit.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp