Presse

03.12.2020, Was Verbraucher*innen jetzt tun können

Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung

In den Wochen vor Weihnachten flattert vielen privat Krankenversicherten unliebsame Post ins Haus: Eine Beitragserhöhung steht an. Im Extremfall führt das so weit, dass die Beiträge für die Krankenversicherung das Budget der Verbraucher*innen übersteigen. Was ist zu tun? Bevor Verbraucher*innen jetzt aber vorschnell die Versicherung kündigen oder rechtliche Schritte in Betracht ziehen, empfiehlt es sich, als erstes den Versicherungsschein sowie die Bedingungen genauer zu lesen.

Grundsätzlich erhöht eine Private Krankenversicherung (PKV) nur dann die Beiträge, wenn auf der anderen Seite die Leistungsausgaben gestiegen sind. Dies geschieht durch Inflation und Entwicklungen im Gesundheitswesen praktisch jährlich. Die Krankenversicherer dürfen aber ihre Beiträge nur erhöhen, wenn ein gewisser Schwellenwert überstiegen wurde. Dadurch kommt es immer wieder zu Beitragssprüngen. Häufig gingen diesen aber Jahre mit stabilen Beiträgen voraus.

„Prüfen Sie, ob bei Ihrer Versicherung die Voraussetzungen für die Beitragserhöhung gegeben ist und wie lange die letzte Erhöhung zurückliegt,“ rät Markus Latta, Finanzexperte des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „In keinem Fall sollten Sie vorschnell kündigen, da dies erhebliche Nachteile wie eine erneute Gesundheitsprüfung bedeuten kann. Vielmehr gibt es auch innerhalb des bestehenden Versicherungsverhältnisses verschiedene Möglichkeiten auf eine Beitragserhöhung zu reagieren, wie zum Beispiel den Tarif zu wechseln. Dazu sollten sich Verbraucher*innen im Klaren sein, auf welche Leistungen sie Wert legen und welche Eigenbeteiligungen sie bereit sind zu tragen“.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Private Krankenversicherung erhöht Beiträge - was tun?