Presse

01.08.2018, Neue Entsorgungs-Regelung ab 15. August 2018

Beleuchtete Möbel und Kleidung zählen zu Elektroschrott

Ab 15. August 2018 gelten Gebrauchsgegenstände mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen als Elektroschrott. Diesen dürfen Sie nicht mehr über den Hausmüll entsorgen. Produkte, die neu in den Handel kommen, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Stephanie Ertl, Umweltreferentin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), informiert: „Blinkende Schuhe und beleuchtete Möbel müssen Sie zukünftig an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben.“ Auch Händler bieten unter bestimmten Voraussetzungen Rücknahmesysteme für Elektroschrott. Ziel der getrennten Entsorgung ist es, enthaltene Rohstoffe wieder zu verwerten.

Trotz Recycling steht jedoch Müllvermeidung an erster Stelle. Ertl verweist auf die Obsoleszenz-Studie des Umweltbundesamtes von 2015, wonach Geräte heute kürzer in Gebrauch sind als noch zehn Jahren zuvor. „In den meisten Fällen ist das lang genutzte Gerät das umweltfreundlichere“, betont die Expertin vom VSB. Allein ein Handy enthält rund 60 Materialien. Viele dieser Bestandteile sind auf der Erde nur begrenzt vorhanden und ihr Abbau geht oft mit beträchtlichen Belastungen für Mensch und Umwelt einher. Nutzen Sie die Gebrauchsdauer aus, um diesem Aufwand gerecht zu werden.  

Stellen Sie sich folgende Fragen bereits beim Einkauf um vorzeitiges Wegwerfen zu vermeiden: Brauche ich das Produkt wirklich? Benötige ich es neu? Wenn ja: Entspricht es meinen Bedürfnissen? Benötigen Sie Güter nur selten, ist es finanziell und ökologisch sinnvoll, diese auszuleihen oder gemeinsam zu nutzen anstatt möglichst billig neu zu kaufen.

Gut leben statt viel kaufen – Tipps zum nachhaltigen Konsum im VSB-Beitrag unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/umwelt/gut-leben-mit-nachhaltigem-konsum.