Presse
12.07.2019
Betriebliche Altersvorsorge kommt nicht in die Gänge
Zu kompliziert, zu viele Nachteile
Mit dem seit 2018 geltenden Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 (BRSG) versucht der Gesetzgeber, die flächendeckende Verbreitung und Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) zu erreichen. Eine Neuerung, das sogenannte Tarifpartnermodell, befreit den Arbeitgeber von der Haftung für die Rendite der Altersvorsorgeleistung, das Risiko trägt damit der Arbeitnehmer allein.
„Ohne garantierte Ablaufleistung, dafür mit unverändert hohen Vertragskosten, bleibt die betriebliche Altersvorsorge für viele unattraktiv“, stellt Judit Maertsch, Fachbereichsleiterin Finanzen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) fest. Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht wesentlich am monatlichen Beitrag, lohnt sich die BAV nach wie vor kaum. Das Sparguthaben ist bis zum Rentenbeginn gebunden und kann selbst für Immobilienfinanzierung nicht eingesetzt werden. Durch die nachgelagerte Besteuerung bietet die Betriebsrente für viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Steuervorteile. Bei Auszahlung steht die Nachzahlung anfallender Krankenkassen-Beiträge an, auch die der Arbeitgeber.
Ein weiterer Nachteil: Die Betriebssparbeiträge werden an dem Sozialversicherungssystem vorbei abgeführt. Wegen dieser „Fehlbeträge“ fällt nicht nur die spätere gesetzliche Rente geringer aus, sondern auch das Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. Arbeitgeber beklagen, das Vorsorgemodell sei zu aufwendig. „Kein Wunder, dass seit dem Inkrafttreten des BRSG noch kein einziger neuer Tarifvertrag gezeichnet wurde“ so Maertsch. Die Verbreitung der Betriebsrente liegt nach wie vor bei rund 55% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so die Bundesregierung in ihrer Antwort 19/9796 auf die Anfrage der Grünen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Betriebliche Altersvorsorge – der Chef spart mit