Presse

17.06.2020, VerbraucherService Bayern fordert entsprechende Maßnahmen

Corona-Warn-App muss begleitet werden

Die Corona Warn-App des Robert Koch Instituts (RKI) steht seit gestern zum Download bereit. Die Anwendung soll Nutzer bei Kontakten mit COVID-19-Infizierten warnen, Infektionsketten besser nachvollziehbar machen und damit die Ausbreitung des Virus eindämmen. Aus technischer und Datenschutz-Perspektive ist die App als sehr transparent einzuschätzen, so der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Doch die Verwendung birgt auch Tücken und der Verbraucherverband erhebt klare Forderungen an die Politik.

„Die Corona Warn-App ist aktuell noch nicht so leicht in den App-Stores zu finden. Die Verbraucher*innen müssen genau hinschauen, dass sie die richtige Anwendung herunterladen. Bereits jetzt kursieren ähnlich lautende Apps und es steht zu erwarten, dass unseriöse Anbieter weitere leicht zu verwechselnde Software mit ähnlichem Namen und Logo in die App-Stores einstellen“, kommentiert Juliana Daum, Landesvorsitzende des VSB.

„Um die dauerhafte Freiwilligkeit der App zu gewährleisten, fordern wir ein Begleitgesetz, welches den Zweck und die geplante Einsatzdauer des Programms eindeutig benennt. Verbraucher*innen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie die App nicht nutzen, wie beispielsweise Zugangsbeschränkungen in Restaurants oder ähnliches“, so Ute Mowitz-Rudolph, Hauptgeschäftsführerin VSB: „Wir fordern außerdem, dass die Krankenkassen die Kosten der Corona-Tests für alle ‚Gewarnten‘ übernehmen sowie eine echte Aufklärung – und nicht nur Werbung –  seitens der Bundesregierung, welche Erwartungen die App tatsächlich erfüllen kann.“

Der VSB rät dringend dazu, die App wissenschaftlich auch nach psychologischen Gesichtspunkten zu begleiten. Da die Anwendung gerade für Situationen mit höherem Infektionsrisiko, wie der Öffentliche Nahverkehr, gedacht ist, verstärkt sie ggf. bereits vorhandene Ängste und Verunsicherung. Dass die App aktuell nur auf neueren Geräten/Betriebssystemen funktioniert, ist ein weiteres Manko, da hierdurch gewisse Personengruppen, die nicht entsprechend technisch ausgestattet sind, ausgeschlossen werden. Aus Sicht des Verbraucherverbandes gilt es auch hier nachzubessern.