Presse

02.04.2020, Pressemeldung

COVID-19: Pokerspiel um Stornierungsgebühren Reisen nach weltweiter Reisewarnung

Aufgrund der Corona-Krise und der mittlerweile bis 14.06.2020 geltenden Reisewarnung, befindet sich beinahe jedes Land im Ausnahmezustand. Reisen, die in diesen Zeitraum fallen, können Verbraucher*innen kostenlos stornieren, da unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Doch wie gestaltet sich die Lage bei Reisen, die nach dem Ende der Reisewarnung anstehen? Ist eine Stornierung möglich und wenn ja, welche Gebühren fallen gegebenenfalls an?

„Eine Stornierung seitens der Verbraucher*innen ist grundsätzlich immer möglich. Niemand kann Sie zwingen, eine Reise anzutreten“ kommentiert Carina Schütz, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Ob dabei Gebühren anfallen und wie hoch diese sind, hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, die dem Reisevertrag zugrunde liegen. „In Bezug auf Reisen, die nach dem Ende der weltweiten Reisewarnung anstehen, ergibt sich momentan ein regelrechtes Pokerspiel frei nach dem Motto ‚Wer zuerst storniert verliert‘“, so die Expertin.

Stornieren Verbraucher*innen frühzeitig aus Angst vor COVID-19, bleiben sie möglicherweise auf den Stornierungsgebühren sitzen. Warten sie jedoch ab, in der Annahme, dass die Reisewarnung verlängert wird und/oder der Veranstalter die Reise seinerseits cancelt, sind sie davon abhängig, wie sich die Situation weiterhin entwickelt. Sagt der Veranstalter ab, zahlen Verbraucher*innen nichts. Gilt zum Zeitpunkt der Reise (noch) eine Warnung des Auswärtigen Amtes, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren. Ist weder das eine noch das andere gegeben, treten Verbraucher*innen die Reise entweder an oder sagen diese unter sehr hohen Gebühren (bis hin zum vollen Reisepreis) ab.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: COVID-19: Aktuelles Reiserecht