Presse

03.12.2015, Ausblick 2016

Das ändert sich für Energieverbraucher

Der Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern auch ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen. Was für private Haushalte bei den Themen Strompreise, Anforderungen an Neubauten, Heizung und Energielabel wichtig wird, erklärt Sylvia Enzner vom VerbraucherService Bayern im KDFB (VSB), Leiterin des Energieprojekts.

  • Strompreise: Viele Netzbetreiber werden 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steigt die Ökostromumlage von 6,17 auf 6,35 Cent. Zwar sinken die Preise an der Strombörse, dennoch wird Strom aber für viele Haushalte teurer. Die Verbraucher sind aber nicht wehrlos: „Bei Preiseerhöhungen sollten Sie einen Tarif- oder Anbieterwechsel in Erwägung ziehen“ rät Enzner: „In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe benötigt, kann sich an einen Energieberater des VSB wenden.“
  • Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. „Die Angabe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf – Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien werden nicht mit eingerechnet“, erläutert Sylvia Enzner vom VSB. Ferner wird der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich mit einer dickeren Dämmung erreichen.
  • Heizung: Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen, ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses ab dem 1. Januar 2016 durch eine Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden.
  • Energielabel: Ein Energielabel gibt es ab dem 1. Januar 2016 auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft. „Lüftungsanlagen sind in der Regel ununterbrochen in Betrieb, ein niedriger Stromverbrauch also besonders wichtig“, erklärt Sylvia Enzner vom VerbraucherService Bayern.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung des VSB. Mehr Informationen gibt es hier oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung des VSB wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.