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04.12.2023, VerbraucherService Bayern gibt Einschätzung

Das neue Heizungsgesetz – Fluch oder Segen?

Am 1. Januar 2024 treten die ersten Gesetzesnovellierungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz bzw. Heizungsgesetz, in Kraft. „Für die Eigentümer und insbesondere Vermieter erscheinen die Regelungen in Bezug auf die bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen als komfortabel“, so Marina Steinbrenner, Juristin und Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Zukünftige Mieter in Neubauten müssten sich laut dem bayerischen Verbraucherverband dagegen auf Mieterhöhungen einstellen.

Der Verpflichtung zum Einbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit den erneuerbaren Energien betrieben wird, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich diejenigen Bauherren, die ein Neugebäude in einem Neubaugebiet errichten. Wobei für die vor dem 19. April 2023 zum Einbau einer mit fossilen Energiestoffen betriebenen Heizung aufgegebenen Aufträge eine Ausnahme gelten sollte, solange diese bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut wird.

Bei der Neuerrichtung außerhalb der Neubaugebiete sowie dem Heizungsersatz im Falle irreparabler Heizungsschäden in den Bestandsgebäuden gelten die Übergangsfristen bis mindestens Juli 2026 und in den Städten mit weniger als 100 000 Einwohnern sogar bis Juli 2028. Reparable Schäden an den bestehenden Heizungen dürfen zunächst ohne Weiteres beseitigt werden. „Der zügige Ersatz wird jedoch belohnt. Der Staat fördert bis zu 55 Prozent statt für den Standardfall vorgesehenen 30 Prozent, sollte der Tausch bis zum Ende des Jahres 2024 vollzogen sein“, so Steinbrenner.

Etwas kritischer sieht es für die Mieter aus – sie müssen sich auf Mieterhöhungen bis zu 50 Cent pro Quadratmeter einstellen, was nach der Ansicht der Verbraucherberater für mehrere Mieter spürbar werden könnte. Der Ausgleich wird durch die aufgrund der erfolgten Modernisierung gesparten Energiekosten erhofft.

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