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12.07.2021, Servicepauschale in Alttarifen nicht rechtens

Debeka Bausparkasse macht Rückzieher

Eigentlich hätte Anfang des Monats höchstrichterlich über die Rechtmäßigkeit der Servicepauschalen, die die Debeka Bausparkasse ab dem Jahr 2017 auch bei bereits bestehenden Verträgen eingeführt hatte, entschieden werden sollen. Dazu kommt es nun nicht, da die Debeka ihren Revisionsantrag kurz vorher zurückzog. Damit gilt das Urteil des OLG Koblenz (Az. 2 U 1/19) aus dem Jahr 2019, das die Erhebung des Zusatzentgelts für unzulässig erachtet. Um das Geld tatsächlich zurückzuerhalten, müssen Verbraucher*innen allerdings selbst aktiv werden, so der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Mit den Kontoauszügen und Prämienunterlagen für das Jahr 2016 flatterte Bausparern mit den Debeka-Tarifen BS1 und BS3 auch die Mitteilung über die Einführung einer jährlichen Servicepauschale über 24 Euro bzw. 12 Euro ins Haus. „Wir haben schon damals den Betroffenen geraten, dieser Einführung fristgerecht zu widersprechen. Wer dies getan hat, musste auch die Gebühr nicht bezahlen“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Allerdings nutzten viele Kunden des Koblenzer Unternehmens diese Möglichkeit nicht. Alle, die damals nicht fristgerecht widersprochen haben, können die einbehaltenen Pauschalen jetzt zurückholen. Freiwillig will die Debeka Bausparkasse die Beträge nicht erstatten. „Verbraucher*innen müssen die Rückerstattung mit Verweis auf das oben genannte Urteil aktiv einfordern“, so Latta.