Presse

25.03.2020, Pressemeldung

Der VSB fordert: Reisegutscheine gegen Insolvenz absichern

Auf Grund der Corona-Krise und der bis mindestens Ende April bestehenden weltweiten Reisewarnung erhält der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) momentan zahlreiche Anrufe von Verbrauchern, die bereits Urlaubsreisen gebucht haben und nun nicht verreisen können.

Viele von ihnen wären trotz der ihnen zustehenden Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereit, anstatt der Erstattung des Reisepreises einen Gutschein zu akzeptieren. Allerdings haben sie verständlicherweise Sorge, dass sie bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters komplett auf ihren Kosten sitzen bleiben.

„Wir fordern daher, dass sowohl bei Pauschalreisen als auch bei gebuchten Einzelleistungen ausgestellte Gutscheine mit einem Insolvenzschutz abgesichert werden,“ erklärt Juliana Daum, Landesvorsitzende des VSB. „Verbraucher dürfen für ihr Entgegenkommen nicht benachteiligt werden,“ so Daum.

Überdies müssen Gutscheine mit einer ausreichend langen Frist versehen werden und übertragbar sein, da insbesondere ältere Verbraucher nicht zuletzt angesichts der aktuellen Umstände Schwierigkeiten haben können, für die nächsten Jahre vorauszuplanen.