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03.08.2026, VerbraucherService Bayern klärt auf

Der Widerrufsbutton ist da

Verträge im Internet abzuschließen, geht in der Regel schnell und mit wenigen Klicks. Sie zu widerrufen war bisher dagegen meist mühselig. Um einen Widerruf nachweisbar zu machen, war es am sichersten, ihn per Einschreiben zu versenden. Das war aufwändig und kostete Geld. Seit 19. Juni 2026 gibt es für im Internet abgeschlossene Verträge den sogenannten Widerrufsbutton, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter macht, sich von Verträgen wieder zu lösen.

„Der Gesetzgeber hat nun endlich beschlossen, dass das Widerrufen von im Internet geschlossenen Verträgen genauso einfach gemacht werden soll wie das Abschließen“, so Heike Piper, Verbraucherberaterin beim Verbraucherservice Bayern im KDFB e. V. (VSB).

Jeder Online-Anbieter ist ab sofort verpflichtet, auf seiner Webseite einen Link (Widerrufsbutton) anzubieten, über den Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verträge innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen können. Der Link muss auf der Seite leicht zu finden und mit eindeutigen Begriffen wie „Widerruf“ oder „Vertrag widerrufen“ identifizierbar sein. Er darf sich nicht hinter aufwändigen Registrierungen verstecken und die Eingabe des Namens, der Bestell- oder Vertragsnummer sowie der E-Mail-Adresse muss ausreichen. Auch ein Grund für den Widerruf muss nicht angegeben werden.

Nach der Ausübung des Widerrufes über den Widerrufsbutton erhält der Nutzende per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs. So kann er nachweisen, dass er den Widerruf rechtzeitig ausgesprochen hat.
Sollte der Widerrufsbutton fehlen, nicht korrekt funktionieren oder werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.

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