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29.01.2021, VerbraucherService Bayern rät, genau abzuwägen

Die Elektronische Patientenakte ist da

Am 1. Januar 2021 startete offiziell die elektronische Patientenakte (ePA). Seither haben Versicherte die Möglichkeit, über eine App ihrer Krankenkasse den Zugang zu ihrer ePA zu erhalten. Die Vernetzung der Leistungserbringer erfolgt schrittweise. Für Arztpraxen beginnt es ab dem zweiten Quartal 2021 und ist ab der Jahresmitte verpflichtend. Ab 2022 sollen auch Krankenhäuser integriert sein. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) empfiehlt Verbraucherinnen einen kritischen Blick.

In der ePA können Arztbefunde, Medikationspläne, Röntgenbilder und Blutwerte gespeichert werden. Ab 2022 darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder.

„Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, es gilt das sogenannte Opt-in-Verfahren“, erklärt Eva Traupe, Juristin beim VSB. Allerdings kann im ersten Jahr Ärzten nur komplette oder gar keine Einsicht in die gespeicherten Daten gewährt werden. Am Datenschutz generell und an der mangelhaften IT-Sicherheit in den Arztpraxen wird noch Kritik geübt.

„Bleiben Sie grundsätzlich kritisch. Die elektronische Patientenakte ist nicht per se gut oder schlecht. Medizinischer Nutzen, Datenschutz und IT-Sicherheit müssen zu einem bestmöglichen Ausgleich gebracht werden. Überlegen Sie sich dies bei jedem Aspekt der elektronischen Patientenakte und entscheiden demgemäß, ob und wie weitgehend Sie diese nutzen möchten“, rät Traupe.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Die elektronische Patientenakte ist da - das müssen Sie wissen