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03.06.2024, VerbraucherService Bayern verweist auf zahlreiche Vorteile

Die EU als Motor des Verbraucherschutzes

Angesichts der bevorstehenden Europawahlen am 9. Juni 2024 zeigt der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB), wie die Europäische Union (EU) den Verbraucherschutz in Deutschland verbessert hat. Nach Meinung von Ludwig Wagner-Limbrunner, Jurist beim VSB, kann die Rolle der Europäischen Union beim Verbraucherschutz nicht hoch genug geschätzt werden. Wichtige Verbraucherrechte, wie insbesondere das Widerrufsrecht und die gesetzlichen Mängelgewährleistung beim Kauf, beruhen auf europarechtlichen Richtlinien, die der deutsche Gesetzgeber umgesetzt hat.

„Daneben gibt es Bereiche, in denen sich die Verbraucher*innen sogar direkt auf europäisches Recht berufen können. Besonders relevant sind hier die Fluggastrechteverordnung und die Fahrgastrechteverordnung, die bei Ausfällen und Verspätungen der jeweiligen Verkehrsmittel den betroffenen Reisenden unmittelbar Ansprüche gegen die jeweiligen Beförderungsunternehmen geben“, erläutert Wagner-Limbrunner.

Innerhalb von zwei Jahren steht zudem die Umsetzung der am 23. April 2024 durch das Europäische Parlament verabschiedeten Reparaturrichtlinie in Deutschland an. Ziel ist es aus Gründen der Nachhaltigkeit die Reparaturen defekter Kaufsachen zu fördern, um so zur Müllvermeidung beizutragen. Sofern die Kaufsache noch von der gesetzlichen Gewährleistung erfasst wird, soll einer Reparatur statt einem Austausch grundsätzlich der Vorzug gegeben werden. Um den Verbraucher*innen eine Reparatur schmackhaft zu machen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung in diesem Fall um wenigstens ein Jahr.

Aber auch wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist, soll es noch ein Recht auf Reparatur geben. Zu beachten ist allerdings, dass dies nur für bestimmte, aber nicht für alle Elektrogeräte gelten soll. Für die Reparaturfähigkeit Ihrer Geräte müssen die Hersteller bzw. Importeure zudem bestimmte Vorkehrungen treffen. Im Übrigen werden auch die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch staatliche Maßnahmen den Zielen der Richtlinie Rechnung zu tragen. „Über die vorgesehenen Verbesserungen hinaus wäre nach dem Ablauf der Gewährleistung eine Erweiterung der Reparaturpflicht auf alle Elektrogeräte wünschenswert“, so Wagner-Limbrunner.

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