Presse

09.12.2025, VerbraucherService Bayern gibt Tipps

Effektiver Schutz vor Werbeanrufen

Regelmäßig berichten Verbraucher*innen von unerwünschten Werbeanrufen. Diese sind nicht nur lästig, sondern auch rechtlich problematisch. Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind Anrufe dieser Art in Deutschland verboten und können als sogenannte „Cold Calls“ mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wie sich Verbraucher*innen schützen, erklärt der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).

- Anrufe unbekannter Rufnummern gar nicht erst entgegennehmen

- Gespräche mit unerwünschten Anrufern sofort beenden, nicht in lange Telefonate verwickeln lassen, da diese meist nur dazu dienen, an Informationen zu kommen

- Zustimmung nicht leichtfertig erteilen – achten Sie bei Gewinnspielen, Online-Formularen und Verträgen darauf, ob Sie Werbeanrufen zustimmen, wenn Sie zum Beispiel die AGB oder Datenschutzhinweise akzeptieren

- Beschwerde einreichen – melden Sie unerlaubte oder belästigende Anrufe bei der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de oder per Mail unter: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

- Geben Sie Ihre Kontonummer nicht heraus. Bestätigen Sie auch nicht die Richtigkeit Ihrer Bankdaten, wenn die andere Seite sie bereits hat, oder verbessern Sie nicht eine scheinbar falsche Kontonummer

- Überwachen Sie Ihre Kontobewegungen und lassen Sie ungewollte Abbuchungen über die Bank als Rücklastschrift zurückbuchen.

- Sollten Sie ein Schreiben über einen Vertragsabschluss erhalten, machen Sie sicherheitshalber von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer 15 Beratungsstellen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.