Presse

04.11.2015, Pressemeldung

Ein Bankkonto für alle Flüchtlinge - Aktuelles Recht und Tipps

Wer sich als Asylsuchender in Deutschland aufhält dem ist es oftmals nicht möglich am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Einfache Vorgänge wie der Empfang von Zahlungen oder das Überweisen von Geld sind ohne Bankkonto nicht möglich. Viele Banken lehnen die Eröffnung eines Bankkontos durch Flüchtlinge ab. Wie gestaltet sich derzeit die rechtliche Situation und wie können Flüchtlinge dennoch ein Konto eröffnen?

„Aktuell haben sich zwar einige Banken auf freiwilliger Ebene selbst dazu verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis für alle anzubieten, jedoch reicht diese Selbstverpflichtung in der Praxis oft nicht aus“, kommentiert Andrea Estermeier, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB (VSB). Die Zahlungskontenrichtlinie der EU (2014/92/EU) regelt den Anspruch auf Zugang zu einem Zahlungskonto auf Guthabenbasis mit grundlegenden Funktionen für alle Verbraucher und wird voraussichtlich Anfang 2016 in nationales Recht umgesetzt. Spätestens nach der Umsetzung wird jedem Verbraucher das Recht auf ein Zahlungskonto eingeräumt. Wegen der großen Flüchtlingszahlen in Deutschland werden bei der Umsetzung der Richtlinie die Zugangsvoraussetzungen zu einem Konto für diese Personen entsprechend angepasst.

Aufgrund eines Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Banken, ist es Asylsuchenden mit entsprechenden Dokumenten, wie zum Beispiel einer Meldebescheinigung mit Lichtbild, aber auch jetzt oftmals schon möglich ein Bankkonto auf Guthabenbasis zu eröffnen: „Die Banken arbeiten daran, diese Vorgänge zügig und reibungslos schon vor Inkrafttreten des geplanten Gesetzes zu ermöglichen. Fragen Sie bei Ihrer Bank vor Ort nach und lassen sich über die entsprechenden Kontenmodelle beraten“, rät Estermeier.