Presse
28.10.2024, VerbraucherService Bayern stellt Antrag an die Politik
Einführung eines Transparenzregisters mit Prüfsiegel für Finfluencer
Junge Menschen informieren sich häufig über soziale Netzwerke wie YouTube, Instagram oder TikTok. Klassische Medien spielen bei der Orientierung kaum noch eine Rolle. Auch Finanzauskünfte holen sich Verbraucher*innen zunehmend von sogenannten Finanz-Influencern, auch „Finfluencer“ genannt. Diese Akteure unterliegen keinen Regularien. Der Begriff ist weder geschützt noch ein anerkannter Ausbildungsberuf. In Deutschland müssen Personen, die Finanz- und Versicherungsprodukte vertreiben oder dazu beraten, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Sachkundenachweis vorweisen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen. Für Finfluencer gelten diese Vorschriften nicht. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) fordert deshalb eine Regulierung dieser Branche.
„Wir sind der Ansicht, dass Finfluencer mit ihren Beiträgen zu Finanzthemen gegenüber Verbraucher*innen eine hohe Verantwortung tragen und in gewisser Weise auch beratend tätig sind. Mit einem kurzen Hinweis in der Videobeschreibung, dass es sich bei den getätigten Aussagen um keine Beratung handelt, versuchen sich zahlreiche Akteure aus der Verantwortung zu nehmen“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB.
Durch die Werbeeinnahmen und Geldzuflüsse von diversen Finanzproduktgebern ist die Tätigkeit von Finfluencern aus Sicht des VSB in den Bereich der gewerbsmäßigen Finanzberatung einzustufen. Der Verband fordert deshalb eine Regulierung dieser Branche.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. fordert:
• Einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Finfluencer, die sich mit ihren Inhalten an das deutschsprachige Publikum wenden.
• Die Einführung eines von der Bafin geführten Transparenzregisters, vergleichbar mit dem Vermittlerregister für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
• Die Einführung eines Prüfsiegels, analog zum Eintrag im Transparenzregister, welches eingetragene Finfluencer auf ihrem Kanal einbinden können und das eine gewisse Seriosität für Verbraucher*innen gewährleistet.
Den Antrag an die Politik verabschiedeten die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Delegierten am 23. Oktober 2024 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB neben drei weiteren Anträgen aus den Bereichen Ernährung, Umwelt und Verbraucherrecht. Die Forderungen an die Politik übergibt der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag.