Presse

08.01.2019, www.dieselheld.de

Einstweilige Verfügung gegen Euro Collect GmbH

LG Düsseldorf untersagt undurchsichtige Vertragsgestaltung – viele Verträge können widerrufen werden

Das LG Frankfurt hat dem Antrag des VSB mit einstweiliger Verfügung vom 17.12.2018 stattgegeben und es Euro Collect unter anderem untersagt, ein Vertragsformular zu verwenden, in welchem nur versteckt auf die Kosten hingewiesen wird. Gegen die Entscheidung kann Euro Collect noch Rechtsmittel einlegen.

Zwischenzeitlich wurde die Website www.dieselheld.de von einer Anwaltskanzlei übernommen. Nichtsdestotrotz haben Verbraucher in den letzten Wochen Mahnbescheide wegen nicht gezahlter Rechnungen von Dieselheld erhalten.

Verbraucher, die sich von Dieselheld / Euro Collect getäuscht fühlen, können in den meisten Fällen auch noch heute von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollten in diesem Falle aber auch fristgerecht gegen einen ggf. vorliegenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Betroffene Bürger können sich gerne bei Bedarf an eine der VSB-Beratungsstellen wenden oder an die zentrale Adresse info@verbraucherservice-bayern.de schreiben. 

Mit Meldung vom 26. November 2018 hatten wir darüber informiert, dass der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) das Unternehmen Euro Collect GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein abgemahnt hat, und zwar wegen

  • der fehlenden Widerrufsbelehrung in den Vertragsunterlagen und
  • den versteckten Kosten für die Verbraucher.