Presse

08.06.2017, Pressemeldung

Endlich Klarheit bei Telefon- und Internetverträgen Ab 1. Juni 2017 gilt die Transparenzverordnung

Ein neues Gesetz sorgt für Entwirrung im Tarifdschungel: Ab 1. Juni 2017 ist die Transparenz­verordnung im Telekommunikationsbereich gültig. In dieser werden Telefon- und Internet-Anbieter gesetzlich verpflichtet, für Verbraucher genauere und transparentere Daten über ihre Produkte anzubieten. Über das Produktinformationsblatt (PIB) sollen künf­tig die wichtigsten Vertragsmodalitäten, wie z.B. die Vertragslaufzeit, die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie Details zu den Datenübertragungsraten eingesehen werden können. Dies gilt für neue Vertragsabschlüsse sowie für alle laufenden Verträge.

Für mehr Überblick sorgen in Zukunft die zusätzlichen Angaben auf der Rechnung, bezüglich der Laufzeit über den bestehenden Vertrag. „Um einer automatischen Vertragsverlängerung entgegenzuwirken, ist in der monatlichen Abrechnung nun die Kündigunsfrist anzugeben, sowie der letztmögliche Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss“,  informiert Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Durch das PIB ist die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate klar ersichtlich und mit so­genannten Speed-Tests nun auch kontrollierbar. „Verbraucher können die Leistungsfähigkeit des eigenen Internetanschlusses unter www.breitbandmessung.de überprüfen lassen, die Messergebnisse abspeichern und sogar als belastende Beweisdokumentation anführen“, be­richtet Traupe. Dieser Test ist technologie- und anbieterunabhängig und ein kostenloses Ange­bot der Bundesnetzagentur.