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09.09.2021, Bei Problemen ist schnelles Handeln wichtig

Endlich wieder ein Konzert, aber dann kein Einlass

Über Monate hinweg war es auf Grund der Covid19-Pandemie nicht möglich, doch seit einigen Wochen finden wieder Konzerte statt, zumeist unter freiem Himmel. Um Nachverfolgungsmöglichkeiten zu gewährleisten, werden Tickets nun noch häufiger personalisiert, als es vor der Corona-Pandemie der Fall war. Doch was ist zu tun, wenn die Eintrittskarte auf jemand anderen läuft, diese nicht rechtzeitig bei Ihnen ankommt oder Sie das Ticket verloren haben? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) gibt Tipps.

„Wenn Sie eine nicht auf Ihren Namen personalisierte Konzertkarte oder ein sonstiges Veranstaltungsticket haben, weil Sie es zum Beispiel geschenkt bekommen oder auf dem Zweitmarkt erworben haben, sollten Sie so schnell wie möglich mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen, um sich nach einer Umschreibungsmöglichkeit zu erkundigen. Andernfalls bekommen Sie beim Einlass gegebenenfalls Schwierigkeiten“, empfiehlt Eva Traupe, Volljuristin beim VSB. „Im Nachhinein können Sie nur noch Rückforderungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen“. Wenn Verbraucher*innen Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft haben, bleiben sie aber häufig auf ihren Rückforderungsansprüchen sitzen, da sie den eigentlichen Verkäufer oftmals gar nicht kennen.

Wenn Sie Eintrittskarten online bestellen und diese erst nach dem Konzerttermin per Post bei Ihnen ankommen, haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern bzw. diesen zurückzufordern. Um das Konzert doch noch sehen zu können, sollten Sie sich allerdings schnellstmöglich mit der Vorverkaufsstelle in Verbindung setzen, um zu eruieren, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, wie beispielsweise Ersatztickets an der Abendkasse hinterlegen zu lassen.

„Haben Sie Ihre Eintrittskarte verloren oder die entsprechende E-Mail mit den Online-Tickets versehentlich gelöscht, so sind Sie auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen“, erklärt Traupe. „Ist Ihre Eintrittskarte bereits vor Konzertbeginn beschädigt, so führt das in der Regel zu keinen Problemen, solange alle wichtigen Bestandteile ausreichend kenntlich sind.“

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Probleme mit Tickets oder Events? Wir geben Tipps