Presse
19.12.2025
Erfolg für Versicherte: BGH stoppt Kürzungen bei Riesterverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Machtwort gesprochen: Versicherungsunternehmen ist es untersagt, den sogenannten Rentenfaktor in Verträgen einseitig über eine Treuhänderklausel zu senken. Derartige Regelungen benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und sind somit unwirksam. Am 10. Dezember 2025 bestätigte der BGH eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 2 U 143/23 vom 30. Januar 2025).
Das Urteil und die Begründung
Der Kern der gerichtlichen Kritik: Die Klauseln zur Senkung der Rente dienen einseitig den Interessen der Versicherer. Es fehlt eine verbindliche Regelung, die Renten auch wieder anzuheben, sobald sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern. Der Kläger argumentierte erfolgreich, dass eine Rentenkürzung gemäß § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nur dann zulässig sei, wenn sich der Anbieter im Gegenzug verpflichte, die Leistungen wieder zu erhöhen, sobald die Kürzungsgründe entfallen. Das OLG Stuttgart betonte, dass bloße freiwillige Zusagen des Versicherers hierfür nicht ausreichen – der Anspruch auf Wiedererhöhung muss fest in den Vertragsbedingungen verankert sein.
Die für unwirksam erklärte Klausel der Allianz sah vor, dass bei unvorhersehbar steigender Lebenserwartung oder sinkenden Renditen die monatliche Rente pro 10.000 Euro Policenwert gekürzt werden darf, um die dauerhafte Zahlungsfähigkeit zu sichern.
Weitere Urteile und juristische Auseinandersetzungen
Nicht nur die Allianz, auch andere Versicherer sind betroffen:
- Landgericht Köln (Zurich Deutscher Herold): Bereits zuvor hatte das LG Köln (Az: 26 O 12/22) entschieden, dass eine nachträgliche Senkung des Rentenfaktors in laufenden fondsgebundenen Verträgen unzulässig ist. Die Zurich legte zwar Berufung ein, zog diese jedoch später zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig, verhinderte aber gleichzeitig eine grundlegende Entscheidung durch ein höheres Oberlandesgericht.
- Landgericht Berlin: Mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) schloss sich das Berliner Gericht der Stuttgarter Rechtsauffassung an. Auch hier ging es um eine fondsgebundene Riester-Rente der Allianz.
Wer ist betroffen?
Zwar gibt es keine exakten Zahlen, doch Verbraucherschützer gehen von einer hohen sechs- bis siebenstelligen Zahl betroffener Sparer aus.
- Betroffene Verträge: Im Fokus stehen fondsgebundene Rentenversicherungen, Riester-Renten sowie Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, die solche Treuhänderklauseln enthalten.
- Nicht betroffen: Bei klassischen Rentenversicherungen mit einem festen Garantiezins besteht dieses Problem in der Regel nicht, da die Rentenhöhe bereits bei Vertragsabschluss fixiert wurde.
Was ist der Rentenfaktor?
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Die geplanten Kürzungen der Versicherer hätten drastische finanzielle Folgen für die Kunden:
- Beispiel Zurich: Der Faktor sollte von ursprünglich vereinbarten 37,34 Euro auf 27,97 Euro gesenkt werden – eine Rentenkürzung von rund 25 Prozent.
- Beispiel Allianz: Bei einer „RiesterRente InvestGarantie“ wurde der Faktor von 38,74 Euro auf 30,84 Euro herabgesetzt. Das entspricht einem Minus von etwa 20 Prozent.
Was Betroffene jetzt tun können
Wenn Sie einen Vertrag mit einer solchen Klausel besitzen oder Ihr Versicherer den Rentenfaktor bereits gekürzt hat, müssen Sie nicht zwingend sofort handeln, können sich aber jetzt schon wehren.
- Widerspruch einlegen: Nutzen Sie unseren Musterbrief, um gegen die Kürzung vorzugehen.
- Gültigkeit: Dies gilt sowohl für die Ansparphase als auch für Verträge, aus denen bereits eine Rente bezahlt wird.
Wenn Sie Unterstützung bei der Prüfung Ihres Versicherungsvertrages benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Servicehotline unter 0 89 / 515 18 743 oder buchen Sie einen Beratungstermin online.
