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11.07.2024, Leserservice des Konzerns darf nicht damit werben, „keine Abofalle“ zu betreiben
Erfolg vor Gericht gegen irreführende Abo-Werbung der Deutschen Post
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat in einem Verfahren gegen die Deutsche Post AG erfolgreich die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen gegen irreführende Werbung durchgesetzt.
Der Fall betraf die Bewerbung von Zeitschriftenabonnements auf der Webseite www.leserservice.de, die von der Deutschen Post AG betrieben wird. Auf der Startseite hat das Unternehmen sein Angebot prominent mit dem Slogan „keine Abofalle“ und auf einer Unterseite zusätzlich mit „keine Abofalle - faire Bedingungen“ beworben. Dabei hob es als besonderes Merkmal heraus, dass Verbraucher nach der Mindestbezugszeit mit einer Frist von maximal 4 Wochen zum Monatsende kündigen könnten.
Eine solche Kündigungsfrist sei „allerdings nahezu das maximale, was überhaupt zulässig vereinbart werden kann“, erklärt Jochen Weisser, Syndikusrechtsanwalt beim VSB. „Aus unserer Sicht war es daher irreführend, damit zu werben, 'keine Abofalle' zu 'fairen Bedingungen' zu betreiben.“
Aus Sicht des VSB zielte die Werbung darauf ab, bei Interessenten ein besonderes Vertrauen in die Abonnements des Leserservice der Deutschen Post AG hervorzurufen, ohne dass dies berechtigt gewesen wäre. „In eine Falle darf man ohnehin niemanden locken, und Kündigungsfristen gerade noch innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen sind mit Sicherheit auch keine 'fairen' Bedingungen“, so Jochen Weisser.
Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung des bayerischen Verbraucherschutzverbands nicht geantwortet hatte, wurde Klage vor dem Landgericht Köln erhoben, die nun von der Deutschen Post AG anerkannt wurde. Das Unternehmen hatte die Werbung zwar frühzeitig korrigiert, sich jedoch geweigert eine Erklärung abzugeben, dass diese auf der Webseite künftig nicht mehr ausgespielt wird.
Am 20.06.2024 erging ein klagestattgebendes Anerkenntnisurteil, so dass dem Unternehmen diese Werbung nun auch gerichtlich untersagt ist.