Presse

04.10.2016, Pressemeldung

Falsch ausgezeichnete Ware im Supermarkt - Ihre Rechte beim Einkaufen

Jeder kennt das: Man sieht eine Ware, die mit einem bestimmten Preis ausgezeichnet ist und legt sie in den Einkaufswagen. An der Kasse ist der Preis plötzlich ein ganz anderer. Ist die Ware günstiger, kann man sich freuen. Aber was, wenn man plötzlich mehr zahlen sollen? Können Verbraucher auf den ausgezeichneten Preis bestehen?
„Leider nein“,
so Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), „denn der Vertag kommt erst an der Kasse zustande.“ Das bedeutet, dass der Kunde an der Kasse das Angebot macht, die Ware zum ausgezeichneten Preis kaufen zu wollen. Wenn die Ware in Wirklichkeit also teurer ist als ausgezeichnet, braucht der Verkäufer sie nicht zum ausgezeichneten Preis abzugeben. Der Verbraucher muss die Ware aber auch nicht nehmen sondern kann sie zurücklegen. „In einem solchen Fall können Sie natürlich an die Kulanz des Händlers appellieren. Vor allem bei Stammkunden sind Händler da oft nicht kleinlich“, rät Traupe. Sollte die falsche Preisauszeichnung „Methode“ haben, kann das Vorgehen beim VSB gemeldet werden.

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