Presse
28.10.2024, VerbraucherService Bayern stellt Antrag an die Politik
Finanzielle Förderung von Trinkwasserspendern an bayerischen Schulen
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt in ihren Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen, dass Kinder und Jugendliche jederzeit die Möglichkeit haben sollen, Wasser zu trinken. Als Richtlinie gelten etwa 1,5 Liter Flüssigkeit am Tag. Deshalb fordert der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB), Trinkwasser an bayerischen Schulen leicht zugänglich und selbstverständlich zur Verfügung zu stellen. Leitungswasser ist preiswert, verursacht kaum CO2-Emissionen und kommt ohne Verpackungsmüll aus. Mit der Bereitstellung von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern leisten Schulen einen Beitrag zum Umweltschutz und fördern gleichzeitig die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.
„Wasserhähne in Klassen- und Toilettenräumen sind zum Händewaschen konzipiert und oft nicht für größere Trinkgefäße geeignet. Unserer Meinung nach soll der Bayerische Staat die flächendeckende Versorgung mit Trinkwasserspendern durch ein Förderprogramm sicherstellen. Dieses zielt darauf ab, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und die Umwelt zu schonen. Leitungswasser ist regional, ressourcenschonend und etwa 100-mal preiswerter als Mineralwasser aus Flaschen“, kommentiert Elisa Neutatz, Leiterin des Ernährungsteams beim VSB.
Der Konsum zuckerhaltiger Getränke ist bei Drei- bis 17-Jährigen zu hoch: 20 Prozent der Heranwachsenden trinken täglich zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Das Risiko, übergewichtig zu werden, reduziert sich, wenn Kinder in der Schule regelmäßig und ausreichend Wasser trinken. Ein weiterer positiver Nebeneffekt eines Trinkwasserspenders: Die Schultaschen werden leichter, da das Mitbringen von eigenen Getränken entfällt. Kinder, die bisher von zuhause kein Getränk bereitgestellt bekommen, werden so mitversorgt.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. fordert:
Finanzielle Förderung von Trinkwasserspendern an bayerischen Schulen.
Den Antrag an die Politik verabschiedeten die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Delegierten am 23. Oktober 2024 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB neben drei weiteren Anträgen aus den Bereichen Finanzen, Umwelt und Verbraucherrecht. Die Forderungen an die Politik übergibt der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag.