Presse

15.09.2023, VerbraucherService Bayern informiert über Rechtslage

Flexible Mobilität durch Carsharing

Carsharing erlaubt, anders als konventionelle Autovermietungen, ein kurzzeitiges Anmieten von Fahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge wird dabei über einen Zeit- oder Kilometertarif abgerechnet, der Energiekosten einschließt. Die Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe ist online oder mit einer App rund um die Uhr möglich. Verbraucher*innen müssen sich bei den Anbietern vor einer Buchung registrieren und die nötigen Dokumente (Führerschein, Personalausweis) vorlegen und/oder online hochladen. Bei der Registrierung, Buchung und Nutzung von Carsharing-Angeboten kann es zu Problemen kommen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über die Rechtslage.

Kommerziellen Anbieter bieten Fahrzeuge inklusive aller nötigen Versicherungen (Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) an. Bei einem Unfall fällt meist eine Selbstbeteiligung an, diese lässt sich jedoch gegen Gebühr bis auf 0 Euro reduzieren. „Carsharing-Nutzer sollten in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau studieren, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein“, rät Stefanie Sperber, Volljuristin beim VSB. Bei allen Anbietern haben Nutzer die Pflicht, das Fahrzeug vor der Nutzung auf mögliche Schäden zu untersuchen, damit sie für Fremdschäden nicht haftbar gemacht werden können.

„Verbraucher*innen müssen keine Angst haben, dass Ihnen ein Schaden bei einem im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeug zugerechnet wird. Sie haften nur für einen Schaden, wenn ihm der Carsharing-Anbieter ein Verschulden nachweisen kann“, so Sperber.

Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, darf nur der Mieter selbst das Fahrzeug nutzen. Nicht gestattet ist das Rauchen in Fahrzeugen, auch die Mitnahme von Tieren ist nur eingeschränkt möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Carsharing – die flexible Mobilität