Presse
10.05.2024, VerbraucherService Bayern informiert über staatliche Hilfen
Fördermöglichkeiten für Heizungsmodernisierung
Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über Fördermittel für den Austausch alter Heizungssysteme. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen. Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und vergünstigte Darlehen, wenn sie eine neue Heizung einbauen, die erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls förderwürdig sind Solarthermieanlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Die Förderung kann, werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, bis zu 70 Prozent betragen.
Für die Förderung einer neuen Heizung müssen die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Förderwürdig sind lediglich die Komponenten, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen. Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern bestehen, müssen für die Förderung die 65 Prozent nicht erfüllen. Neben dem Einbau der neuen Heizung werden auch Umfeldmaßnahmen begünstigt. Dazu zählen etwa der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich oder Planungskosten.
Zuschüsse für neue Heizungen beantragen Verbraucher*innen bei der Förderbank KfW. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben besteht die Möglichkeit, verschiedene Bonuszuschüsse zu beantragen, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.
Empfehlungen von der VSB-Energieberatung
- Geförderte Maßnahmen sind durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchzuführen. Bei Eigenleistungen sind ausschließlich Materialkosten erstattungsfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material sind von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Experten zu bestätigen.
- Um eine Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher*innen vor Beginn der Maßnahmen einen Antrag stellen. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
- Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können Verbraucher*innen schon heute stellen. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch in Mehrfamilienhäusern möglich.
Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31. August 2024 durchgeführt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService
Bayern hilft dabei, geeignete Heiztechnologien entsprechend der individuellen Bedürfnisse und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema: Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung