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24.01.2025, So gesund sind High-Protein-Pudding und Eiweißbrot
Functional Food: Gesundes Extra oder Marketing-Trick?
Lebensmittel wie Joghurt, Brot oder Müsli gibt es zunehmend auch als functional food, also durch Nährstoffe angereicherte funktionelle Lebensmittel. Laut Hersteller bringen sie über ihre Ernährungsfunktion hinaus weiteren gesundheitlichen Nutzen. Neben Eiweiß sind, je nach Produkt und Zielgruppe, auch andere Zusätze wie beispielsweise Pflanzenextrakte, Vitamine oder Mineralstoffe üblich. Der Verbraucher Service Bayern im KDFB e. V. (VSB) informiert über Nutzen und Risiken.
„Der Begriff functional food ist lebensmittelrechtlich nicht definiert“, so Uta Toellner, Ernährungsberaterin beim VSB. „Aussagen über gesundheitsfördernde Eigenschaften sind nur dann erlaubt, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen sind. Das Lebensmittelrecht sagt aber klar, dass ein angereichertes Produkt auch entsprechend gekennzeichnet sein muss“.
Das Angebot der Functional-Food-Produkte wächst schnell und das ist laut der Verbraucherschutzexpertin auch gut nachvollziehbar: Häufig mangelt es an Zeit oder Motivation, um aus frischen Zutaten eine ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten. Um das auszugleichen, scheinen angereicherte Produkte mit zusätzlichen Vitaminen oder einer Extra-Portion Eiweiß optimal. Auch die Werbung suggeriert das.
Je mehr Zusätze in Lebensmitteln des täglichen Bedarfs enthalten sind, desto eher verlieren Verbraucher*innen allerdings den Überblick über die aufgenommene Menge. „Dies kann zu Überdosierung oder Wechselwirkungen mit anderen Nährstoffen oder Medikamenten führen“, erläutert Toellner. Zudem sind angereicherte Lebensmittel oft hochverarbeitet, mit vielen Zusatzstoffen versehen und meist teurer als vergleichbare Produkte.
Das Fazit: Gesunde Erwachsene sind mit einem ausgewogenen Speiseplan mit hochwertigen Lebensmitteln gut versorgt. Ein Mehr an Nährstoffen bringt keinen zusätzlichen Effekt.
Mehr Infos zu functional food erhalten interessierte Verbraucher*innen im kostenfreien Vortrags „functional Food“ am 10. März 2025 im Rahmen der Weltverbraucherwoche: zur Anmeldung