Presse
16.12.2025, VerbraucherService Bayern stellt Forderung an die Politik
Gesündere Versorgung und verpflichtende Standards für Automatenläden
In nahezu jeder Stadt in Bayern finden sich sogenannte Automatenläden. In ländlichen Gegenden enthalten sie meist Produkte der regionalen Nahversorgung und des täglichen Bedarfs wie Milch, Eier und Käse. In den Innenstädten dagegen bieten die Automaten überwiegend gesundheitlich bedenkliche sowie überteuerte Produkte wie Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks an. Anders als im klassischen Einzelhandel gibt es an Automaten weder gut sichtbare Zutatenlisten noch Nährwertangaben. Verbraucherinnen und Verbraucher können weder Inhaltsstoffe noch das Mindesthaltbarkeitsdatum der Produkte zuverlässig prüfen. Laut dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) sollte der Freistaat Bayern gesetzlich regeln, dass ein Mindestanteil ernährungsphysiologisch empfehlenswerter Produkte sowie günstiges Trinkwasser in Automatenläden verpflichtend angeboten wird. Außerdem fordert der Verband eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung für Automatenläden.
© VSB/AstridAckerman„Automatenläden können einen sinnvollen Beitrag zur Grundversorgung leisten. Doch aktuell erschweren sie eher eine ausgewogene Ernährung. Der Freistaat Bayern sollte gesetzlich regeln, dass ein Mindestanteil ausgewogener Lebensmittel sowie günstiges Trinkwasser in Automatenläden verpflichtend angeboten wird, um eine klare gesundheitsfördernde Lenkungswirkung zu erzielen. Automatenläden dürfen nicht zum blinden Fleck der Gesundheitspolitik werden – hier braucht es klare Vorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes“, so Elisa Neutatz, VSB-Fachbereichsleiterin.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. fordert:
- Einen verpflichtenden Mindestanteil in Automatenläden an ernährungsphysiologisch empfehlenswerten Produkten wie beispielsweise Nüssen, Vollkornprodukten oder Produkten mit Obst-, Gemüse- oder Hülsenfruchtanteil, gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
- Die Pflicht, in Automaten Wasser sichtbar und preislich günstiger als Softdrinks oder alkoholische Getränke anzubieten.
- Eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung in der Nähe des Produkts bzw. Automaten, beispielsweise per QR-Code.
Den Antrag an die Politik verabschiedeten die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Delegierten am 22. Oktober 2025 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB neben vier weiteren Anträgen aus den Bereichen Umwelt, Verbraucherrecht, Finanzen und Partnerschule. Die Forderungen an die Politik übergibt der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag.
Dieses Video mit Elisa Neutatz, Leiterin des Fachbereichs Ernährung, bietet weitere Erläuterungen zum Antrag an die Politik:

