Presse

03.03.2026, VerbraucherService Bayern informiert

Glasfaser – Vertragsbindung vor Anschluss?

Der Glasfaserausbau schreitet in vielen Regionen voran. Die Telekommunika­tionsanbieter werben häufig bereits mit Verträgen, obwohl der Anschluss noch Monate oder sogar Jahre auf sich warten lässt. Was für Verbraucherinnen und Verbraucher nach modernem Highspeed-Internet klingt, kann rechtlich schnell zu einer langfristigen Bindung werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) warnt vor vorschnellen Vertragsabschlüssen und rät zu genauer Prüfung.

Die vertragliche Bindung beginnt bereits mit dem Vertragsschluss – nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Für Betroffene bedeutet das: Der Vertrag läuft, obwohl der Anschluss noch gar nicht genutzt werden kann. Allerdings besteht bis zur Freischaltung des Anschlusses noch keine Zahlungspflicht. „Die Mindestvertragslaufzeit beginnt jedoch bereits mit dem Vertragsschluss. Prüfen Sie daher in Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen, welches Datum als frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt angegeben ist“, erklärt Thomas Gärtner, Jurist und Verbraucherberater beim VSB.

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Erkundigen Sie sich, welcher Zeitplan für den Glasfaserausbau bei Ihnen vor Ort vorgesehen ist.
  • Prüfen Sie das reguläre Vertragsende Ihres alten DSL-Vertrages. Kündigung und Rufnummermitnahme übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
  • Beachten Sie, dass die 14-tägige Widerrufsfrist in der Regel schon vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses abläuft.
  • Informieren Sie sich darüber, ob Sie nach dem Glasfaserausbau freie Anbieterwahl haben.

Der Verbraucherverband rät, Glasfaserverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern die Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen. Entscheidend sind nicht Werbeversprechen, sondern die vertraglich zugesicherten Leistungen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.