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13.03.2023, Hohe Kosten, große Sorgen

Hilfen für Mieter*innen in der Energiekrise

Zahlreiche Mieter*innen sorgen sich um die hohen Energiekosten und rechnen mit erheblichen Nachzahlungen oder Steigerungen bei den künftig zu leistenden monatlichen Abschlags- bzw. Vorauszahlungen. Aber wie sieht es aus mit der vorgesehenen Energiepreisbremse und anderen staatlichen Hilfen? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) gibt einen Überblick über aktuelle Hilfsangebote.

Vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 sollen (rückwirkend zum 1. Januar 2023) eine Gas- bzw. Wärme-Preisbremse für eine spürbare Entlastung sorgen. Gemeinsames Element dieser Maßnahmen ist, dass als Anreiz zum Energiesparen nur für 80 Prozent der Gesamtkosten ein reduzierter Preis Anwendung findet. Für die restlichen 20 Prozent ist dagegen der vertraglich vorgesehene Preis des jeweiligen Versorgers zu bezahlen. Für (Erd-)Gas ist ein reduzierter Preis von 12 ct/KWh vorgesehen, bei Fernwärme werden die Kosten für 80 Prozent des Verbrauches auf 9,5 ct/KWh reduziert. Bereits im Dezember 2022 gab es im Vorgriff eine Dezember-Soforthilfe, die im Regelfall aber erst bei der nächsten Jahresendabrechnung Berücksichtigung findet. Andere Energieträgen, wie insbesondere Heizöl, sind von diesen Instrumenten ausgeschlossen. Hierfür sind Leistungen aus einem staatlichen Hilfsfonds vorgesehen.

„Die Mieter*innen haben es durch ihr Heizverhalten damit selbst in Hand, ob sie im Hinblick auf die Jahresendabrechnung mit einer Erstattung rechnen können oder nicht“, so Ludwig Wagner-Limbrunner, Jurist beim VSB. Der Experte rät dennoch, nach Möglichkeit für finanzielle Rücklagen zu sorgen, da trotz der Deckelung die Energiepreise schon 2022 stark gestiegen sind. Zudem ist auch mit weiter steigenden monatlichen Abschlägen zu rechnen.

„Haben Verbraucher*innen wegen der hohen Energiekosten finanzielle Probleme, sollten sie sich über alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote informieren und bei Zahlungsproblemen frühzeitig mit den Vermieter*innen gemeinsam nach einer Lösung suchen“, so Wagner-Limbrunner. „Wünschenswert wäre aus unserer Sicht seitens der Politik auch eine befristete Aussetzung des Kündigungsrechtes der Vermieter*innen bei Mietschulden wegen Energiekosten“.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Verbrauchertipp: Hohe Energiekosten – Hilfe für Mieter*innen