Presse
17.06.2024, Sommerlicher Wärmeschutz bei Gebäuden
Hitzespitzen vermeiden
Kühlen Wohnräumen kommt in Zeiten klimatischer Veränderungen eine immer höhere Bedeutung zu. Wetterextreme treten häufiger auf und sommerliche Temperaturen über 35 Grad Celsius überhitzen Innenräume. Ein vorausschauender Wärmeschutz schafft hier Abhilfe und ist besser als Klimaanlagen, die viel Strom verbrauchen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) gibt Tipps zur Vorsorge für Eigenheime und Mietwohnungen. Im Dachgeschoss kann eine geeignete Dämmung und Vorrichtungen zum Hitzeschutz Überhitzung vermeiden. Für Mieter*innen ist Hitzeschutz von innen, außen, Sonnenschutzfolien oder Luftkühler denkbar, zum Teil gilt es dies aber mit den Vermietenden abzustimmen.
„Für den sommerlichen Wärmeschutz im Dachgeschoss ist zunächst wesentlich, dass die Dachkonstruktion wärmegedämmt und luftdicht ist. Denn Dachziegel können sich im Sommer auf bis zu 80 Grad Celsius aufheizen. Häufig existieren hier jedoch Mängel, sogar bei Dachschrägen, die schon gedämmt sind. Typisch sind etwa nicht abgedichtete Fugen oder undichte Rohr- und Kabeldurchführungen. Beides kann bereits Ursache für zu hohe Temperaturen im Dachgeschoss sein“, erklärt Jochen Klonner, Energieberater beim VSB.
Um im Sommer eine Überwärmung von Dachräumen zu verhindern, ist eine starke Dämmwirkung die wichtigste Eigenschaft. Günstig ist außerdem ein flexibles Material, das sich an Unebenheiten gut anpasst. Außerdem führen Dämmmaterialien mit hoher Wärmespeicherfähigkeit zu einer langsameren Erwärmung der Innenräume.
Bei Dachfenstern sind Vorrichtungen zum Hitzeschutz sehr wirksam, wenn diese von außen angebracht werden. Dazu gehören Rollläden oder Außenrollos, aber auch Dachfenstermarkisen. Wer Dachfenster austauscht oder neu einbaut, sollte solche Sonnenschutzvorrichtungen mitberücksichtigen.
Empfehlungen für Miet- und Eigentumswohnungen
„Mieter*innen, die selbst keine baulichen Veränderungen vornehmen können, haben dennoch ein paar Möglichkeiten, sich vor hohen Temperaturen zu schützen“, so Klonner. Von innen angebrachte Vorrichtungen schützen ebenfalls vor Überhitzung. Der Schutz ist umso besser, je mehr die zum Fenster zeigende Seite das Sonnenlicht reflektiert. Die Wirksamkeit von Rollos, Plissees, Lamellen oder Faltstores ist jedoch geringer als bei außenliegendem Sonnenschutz, da nur ein Teil der in den Raum eingedrungenen Wärme wieder nach draußen reflektiert wird. Zugezogene Gardinen bieten zwar einen Sicht- und Lichtschutz, aber praktisch keinen Schutz vor Hitze.
Sonnenschutz von außen ist am wirksamsten. Wer das in einer Mietwohnung beabsichtigt, muss vorab beim Vermietenden um Erlaubnis fragen. Ist diese erteilt, können Markisen, Sonnensegel, Raffstores oder Rollläden zum Hitzeschutz eingesetzt werden, da sie bereits das Eindringen der Sonnenstrahlen in dahinterliegende Fenster und Räume verringern.
Einen vergleichsweise preisgünstigen Schutz bieten reflektierende Sonnenschutzfolien, die auf Fensterscheiben geklebt werden können. Diese verringern ebenfalls die Erwärmung der Wohnräume, verdunkeln diese aber auch. Sonnschutzfolien können – je nach Produkt von innen oder außen auf Fenster geklebt werden. Wer Fensterfolien selbst verkleben will, sollte die Verwendungshinweise der Herstellerfirma beachten und den Vermietenden informieren.
Einfacher und energiesparender als Klimageräte sind „Luftkühler“. Sie funktionieren wie ein Ventilator und kühlen die strömende Luft zusätzlich mit der Verdunstung von Wasser in einem eingebauten Tank und Kühlakkus. Zu beachten ist, dass sie die Raumtemperatur jedoch nicht dauerhaft senken, da die Kühlzeit durch die Größe von Wassertank und Kühlakkus begrenzt ist.
Beratung rund um Hitze- und Wärmeschutz
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService
Bayern hilft bei allen Fragen zum Hitze- und Wärmeschutz. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.