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18.11.2022, VerbraucherService Bayern rät: Betriebskostenabrechnung prüfen

Höhere Vorauszahlungen der Heiz- und Betriebskosten

Aufgrund der Energiekrise erhöhen derzeit viele Vermieter*innen die Vorauszahlungen der Heiz- und Betriebskosten. Der Gesetzgeber schreibt jedoch einige Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, bevor dies rechtens ist. Daneben lohnt sich eine genaue Prüfung der Betriebskostenabrechnung, da hier zahlreiche Fehlerquellen lauern.

„Im gegenseitigen Einverständnis von Mieter*innen und Vermieter*innen ist eine Erhöhung der Heiz- und Betriebskosten-Vorauszahlung jederzeit möglich. Angesichts der rasant steigenden Energiepreise ist eine gemeinsam vereinbarte monatliche Erhöhung gegebenenfalls sogar leichter zu verkraften als eine einmalige hohe Nachzahlung“, kommentiert Barbara Schmidmeier, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Eine einseitige Anpassung durch den Vermieter darf dagegen nur nach einer formell und inhaltlich korrekten Betriebskostenabrechnung erfolgen. Stellt sich bei der jährlichen Abrechnung heraus, dass eine hohe Nachzahlung fällig ist, so besteht die Möglichkeit, dass die monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe erhöht wird, dies wäre ein zwölftel des errechneten Nachzahlungsbetrages. Die Ankündigung der Erhöhung ist in Textform an den Mieter zu richten, eine mündliche Mitteilung ist nicht wirksam. Wurde für die Erhöhung kein genauer Zeitpunkt festgelegt, ist die Leistung sofort, also bereits bei der nächsten Miete fällig. Eine rückwirkende Erhöhung sieht der Gesetzgeber nicht vor, sie gilt grundsätzlich erst mit der Ankündigung. Akzeptiert der Mieter eine wirksame Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung nicht und leistet auch keine Zahlungen, gerät er in Zahlungsverzug. Summieren sich die Rückstände auf zwei Monatsmieten, hat der Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung aussprechen, eine vorherige Abmahnung ist dabei nicht zwingend notwendig.

„Prüfen Sie die jährliche Nebenkostenabrechnung immer genau, da diese zahlreiche Fehlerquellen birgt. Es gilt zwischen inhaltlichen und formellen Anforderungen zu unterscheiden, da ein Verstoß gegen die jeweilige Anforderung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führt“, so Schmidmeier.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel: Nebenkosten steigen, Betriebskostenabrechnung prüfen