Presse

07.09.2020, VerbraucherService Bayern: Kein Grund zur Panik

Inkassoschreiben auf dem Tisch

Inkassoschreiben stellen ein großes Ärgernis dar und gehören zu den häufigsten Anfragen, die Verbraucher*innen an die Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) richten. Für Laien ist es häufig schwierig, die Berechtigung einzelner Forderungen zu überprüfen. Falsche und überzogene Vorstellungen im Hinblick auf die Möglichkeiten von Inkassounternehmen tun ihr Übriges, um Betroffene zur Bezahlung unberechtigter Ansprüche zu verleiten. Zu den häufigsten Irrtümern gehört die Annahme, dass die Meldung einer offenen Forderung an die Schufa nur durch Zahlung des geforderten Betrages verhindert werden kann. Auch die unzutreffende Befürchtung, dass unmittelbar nach dem Mahnschreiben eines Inkassounternehmens der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, hält sich hartnäckig.

„Gerade unseriöse Unternehmen, die bei Gericht keine Chance hätten, ihre Forderungen durchzusetzen, nehmen bevorzugt die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch, um ihren unberechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dass Inkassoschreiben basierend auf solchen Forderungen letztlich völlig harmlos sind, ist vielen Verbraucher*innen nicht bewusst“, erklärt Jochen Weisser, Jurist beim VSB.

Eine Prüfung sowohl der eigentlich geltend gemachten Hauptforderung als auch der geltend gemachten Inkassokosten spart in der Regel viel Geld und Ärger. „Bei nicht berechtigten Ansprüchen gibt es keinen Anlass, irgendetwas zu bezahlen – egal wie viel Druck das Inkassounternehmen macht. Aber selbst bei berechtigten Forderungen haben Betroffene zum Teil die Möglichkeit, Inkassokosten zu reduzieren oder diese im Einzelfall sogar überhaupt nicht zu bezahlen“, so Weisser.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp "Inkassokosten - was ist geschuldet, was nicht?".