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18.03.2021, Einlagenschutz für Privatanleger greift

Insolvenzverfahren gegen Bremer Greensill-Bank eröffnet

Am Dienstag, den 16. März 2021, eröffnete das Amtsgericht Bremen auf Antrag der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) das Insolvenzverfahren gegen die Bremer Greensill Bank. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin ist die Grundlage geschaffen, dass die Einlagensicherung für Privatanleger greift. „Im Gegensatz zu Kommunen, müssen sich Privatanleger keine Sorgen um ihre Sparguthaben machen“, erklärt Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Privatanleger werden innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt.

Die Greensill Bank ist sowohl Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) als auch freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). „Betroffene Verbraucher*innen müssen momentan nichts unternehmen, sie werden automatisch von der EdB angeschrieben“, kommentiert Latta. Die EdB prüft bei jedem Kunden die Guthaben auf den Tagesgeld- und Festgeldkonten. Jeweils 100.000 Euro unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung und sind von EdB abgedeckt. Bei Ehegatten erhöht sich der Betrag auf 200.000 Euro. Übersteigt das Guthaben den gesetzlich garantierten Betrag, kommt die Sicherungseinrichtung des Einlagensicherungsfonds des BdB zum Tragen. In ihn zahlen Banken freiwillig ein. Hier sind knapp 75 Millionen Euro pro Kunde bei der Insolvenz der Greensill Bank abgesichert.