Presse

14.11.2019

Kein Geld an den Staat verschenken

Jetzt Freistellungsauftrag stellen

Auch in der aktuellen Niedrigzinsphase zieht der Staat von den ohnehin geringen Zinsen noch die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag ab. Zusammen ergibt das 26,38 Prozent. Bei einem Zinsertrag von 50 Euro jährlich gehen immerhin 13,19 Euro verloren. Dies lässt sich einfach verhindern, indem Verbraucherinnen und Verbraucher auf den jeweiligen Freibetrag achten und einen oder mehrere Freistellungsaufträge stellen.

Bis zu einer Summe von 801 Euro lassen sich Kapitalerträge ohne Steuerabzug erwirtschaften. Auch Kindern steht der Freibetrag in voller Höhe zu und Verheiratete haben sogar die Möglichkeit, den doppelten Betrag in Höhe von 1602 Euro, frei aufzuteilen. Um den Freibetrag geltend zu machen, reicht es, bei jedem Institut (Sparkassen, Genossenschaften, Depotbanken etc.), in welchem Sparer Kapitalerträge erwirtschaften, einen eigenen Freistellungsauftrag zu stellen. Wie der Freibetrag sinnvoll aufzuteilen ist, hängt davon ab, wie hoch die Erträge sind. Hierfür empfiehlt es sich, im jeweiligen Institut anzurufen und nachzufragen.

„Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher vergessen, Ihren Freistellungsauftrag zu stellen oder diesen sinnvoll anzupassen“, erklärt Lisa-Maria Walzel, Finanzberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „In der momentanen Zinsphase scheinen die Beträge nicht hoch zu sein, aber es summiert sich.“ Bankberater nehmen dies gerne zum Anlass, um ihre Kunden auf Ihre Geldanlage anzusprechen. Insbesondere im jetzigen Zinsumfeld eine schwierige Angelegenheit. Unabhängige, neutrale und persönliche Beratung zu den Themen Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen und Baufinanzierung erhalten Interessierte in den bayernweiten VSB-Beratungsstellen.  

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem VSB Tipp: Jetzt Sparverträge und Versicherungen prüfen