Presse

10.03.2020, Digitale Stromzähler der Zukunft

Kommen Smart Meter auch in mein Haus?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gab am 4. Februar 2020 das Startsignal für den Pflichteinbau intelligenter Stromzähler, der so genannten Smart Meter. Die Netzbetreiber sind jetzt in der Pflicht, die neuen Zähler einzubauen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Großteil der Verbraucher*innen ist nicht betroffen, wenn es um den Einbau der Smart Meter geht. Lediglich in folgenden Fällen kommen die intelligenten Stromzähler ins Haus:
- Bei einer Stromabnahme von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr (ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht pro Jahr durchschnittlich 3500 Kilowattstunden).
- Bei Solaranlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung.
- Bei Ladepunkten für Elektroautos.
- Bei Wärmepumpen und steuerbaren Nachtspeicherheizungen.

„Die für den Pflichteinbau in Frage kommenden Verbraucher*innen erhalten nicht alle auf einmal einen Smart Meter. Bis 2023 sind die Messstellenbetreiber verpflichtet, mindestens zehn Prozent der Betroffenen mit intelligenten Stromzählern auszustatten. Dafür können sie den Kunden bis zu 100 Euro im Jahr in Rechnung stellen“ kommentiert Uwe Neumann, Energieberater beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Digitale Stromzähler ohne Internetverbindung sollen hingegen bis 2032 in allen Haushalten zu finden sein und kosten maximal 20 Euro pro Jahr“.

Smart Meter zeigen den aktuellen Zählerstand an, zum Teil speichern sie auch die Werte und sollen diese perspektivisch per Internet an Erzeuger und Netzbetreiber melden. Die intelligenten Stromzähler sollen helfen, den Stromverbrauch besser zu kontrollieren sowie Stromnachfrage und Stromerzeugung in Einklang zu bringen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Smart Meter: Intelligente Stromzähler für alle?