Presse

04.02.2021, Wechsel für Verbraucher*innen jetzt leichter

Krankenversicherungen heben Zusatzbeiträge an

Zum 1. Januar 2021 erhöhten 40 Gesetzliche Krankenkassen (GKV) den individuellen Zusatzbeitrag um 0,1 bis 0,8 Prozentpunkte. 37 Millionen Versicherte sind bundesweit von den Erhöhungen betroffen. Der Krankenkassenwechsel gestaltet sich dagegen seit Anfang des Jahres einfacher. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) rät Verbraucher*innen nicht voreilig zu handeln, sondern die individuellen Gegebenheiten zunächst genau zu prüfen.

Die Krankenkassen begründen die Beitragserhöhung mit Ausgabensteigerungen: Einerseits schlägt die Corona Krise – vor allem die hohe Zahl der teuren PCR Tests – kräftig zu Buche und andererseits erhöhen sich die Ausgaben durch gesetzlich vorgegebene Verbesserungen in der medizinischen Versorgung. Zusätzlich sinken in der Pandemie die Einnahmen der Krankenkassen, da hunderttausende Kassenmitglieder, die während der Lockdown-Phasen wochenlang in Kurzarbeit geschickt wurden, niedrigere Monatseinkünfte haben.

Der Krankenkassenwechsel ist seit dem Januar 2021 einfacher geworden. Es genügt, rechtzeitig den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse zu stellen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kündigung und bestätigt den Wechsel. Der Versicherte muss im Anschluss nur noch den Arbeitgeber formlos über die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse informieren. „Wechseln Sie aufgrund des erhöhten Zusatzbeitrags aber nicht zu voreilig, sondern prüfen Sie genau Pro und Contra. Kassenindividuelle Zusatzleistungen für Zahn-, Homöopathie- oder Osteopathiebehandlungen sowie Wahltarife und Bonusprogramme können sich beim Verbleib bei der Kasse durchaus rechnen und die Erhöhung ausgleichen“, erklärt Susanne Gelbmann, Versicherungsberaterin beim VSB in Ingolstadt.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherungen