Presse

30.07.2019

Kündigungswelle bei Sparkassen

Zinsen korrekt abgerechnet?

Die Idee könnte auch von den Bausparkassen kommen. In diesen Tagen erhalten tausende Sparkassen-Kunden bundesweit Post von ihrem Anbieter mit der Kündigung ihrer gutverzinsten Prämienspar-Altverträge. In vielen Fällen fallen die Zinsberechnungen zu niedrig aus, warnt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Nach dem Bundesgerichtshof-Urteil (BGH) vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18) ist der Weg für die Sparkassen frei, im Niedrigzinsumfeld Verträge mit unbezahlbaren Prämien- und Bonusversprechungen loszuwerden. Betroffen sind Langzeitsparverträge mit festen monatlichen Sparraten für 15 Jahre und noch längerer Laufzeit. Die Verzinsung ist variabel, mit steigender Laufzeit winkt ein attraktiver Bonus als Treueprämie. Die Sparkassen dürfen, so der BGH, diese Verträge ordentlich kündigen, wenn der Sparkassenkunde wenigstens einmal den höchsten Bonuszins erhalten hat. In Einzelfällen, wenn zum Beispiel eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren explizit vereinbart wurde, ist die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.

Trotz des BGH-Urteils empfehlen wir Sparkassenkunden, die Kündigung nicht widerspruchlos hinzunehmen“, rät Judit Maertsch, Fachbereichsleiterin Finanzen beim VSB: „Bei vielen der laufenden oder bereits gekündigten Verträge sind die Zinsanpassungsklauseln unwirksam. Die Zinsberechnungen fallen zu niedrig aus und sollten in jedem Fall geprüft werden“, so Maertsch.

Weitere Auskünfte zu Prämienspar-Verträgen oder zur Frage, ob die Kündigung rechtens ist, erhalten Interessierte in der Würzburger VSB-Beratungsstelle unter 0931 30 50 80.