Presse

18.10.2019

Kündigungswelle bei Sparkassen-Prämiensparverträgen

Zinsen korrekt abgerechnet?

Immer mehr Sparkassen bundesweit kündigen gutverzinste Prämienspar-Altverträge. In vielen Fällen lohnt es sich, die Abrechnung zu prüfen. Die Zinsberechnungen fallen oft zu niedrig aus, warnt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Nach dem Bundesgerichtshof-Urteil (BGH) vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18) wollen die Sparkassen die im Niedrigzinsumfeld nicht finanzierbaren Prämiensparverträge rasch kündigen. Betroffen sind Altersvorsorgesparverträge mit festen monatlichen Sparraten für mindestens 15 Jahre oder noch längerer Laufzeit. Die Verzinsung ist variabel, mit steigender Laufzeit bekommt der Sparer einen attraktiven Bonus als Treueprämie. Die Sparkassen dürfen, so der BGH, diese Verträge ordentlich kündigen, wenn der Sparkassenkunde wenigstens einmal den höchsten Bonuszins erhalten hat. In anderen Fällen aber, wenn der Vertrag zum Beispiel eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren explizit vorsieht, ist die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.

„Trotz des BGH-Urteils empfehlen wir Sparkassenkunden, die Kündigung nicht widerspruchlos hinzunehmen“, rät Judit Maertsch, Fachbereichsleiterin Finanzen beim VSB: „Bei vielen der laufenden oder bereits gekündigten Verträge sind außerdem die Zinsanpassungsklauseln unwirksam. Die Zinsberechnungen fallen regelmäßig zu niedrig aus und sollten in jedem Fall geprüft werden“, so die Finanzexpertin.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Sparkassen - Kündigungswelle bei Prämiensparverträgen