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11.07.2024, VerbraucherService Bayern warnt vor unkontrollierter Nutzung

Künstliche Intelligenz mit persönlichen Daten trainieren

Der Meta-Konzern hatte angekündigt, ab Ende Juni 2024 persönliche Daten, wie Beiträge, Fotos oder Bildunterschriften von Facebook- und Instagram-Nutzer*innen zu KI-Trainingszwecken zu verwenden. Nutzern der Plattformen wurde zwar ein Widerspruchsrecht eingeräumt, das aber auf den Webseiten des Unternehmens aktiv aufgesucht und ausgeübt werden musste. Nach massiven Protesten, mehreren Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden und damit einhergehender medialer Berichterstattung ließ Meta zunächst von seinem Vorhaben ab. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) warnt dennoch vor der potenziellen Nutzung persönlicher Daten von Verbraucher*innen zu Trainingszwecken für Künstliche Intelligenz (KI).

„Grund für eine Entwarnung gibt es noch nicht. Generative KI-Modelle – also solche, die in der Lage sind neue Inhalte, wie Texte oder Bilder zu erzeugen – sind darauf angewiesen, mit einer immensen Anzahl von Daten zu trainieren. Plattformen wie Facebook oder Instagram haben in den letzten Jahren von Ihren Nutzern eine Vielzahl teils hochqualitativer Daten erhalten. Fotos liegen dort nicht nur unsortiert vor, sondern sind bereits mit einer Vielzahl von zusätzlichen Informationen verknüpft, beispielsweise indem markiert ist, welche Person konkret auf einem Bild abgelichtet ist. Kombiniert mit weiteren sogenannten Meta-Daten – zum Beispiel dem Erstelldatum des Fotos und dem im Userprofil hinterlegten Alter des Betroffenen – ist es möglich, eine KI so sehr effizient zu trainieren“, so Jochen Weisser, Jurist beim VSB.

Aus Sicht des VerbraucherService Bayern ist es kaum vorstellbar, dass Unternehmen wie Meta darauf verzichten werden, einen solchen Datenschatz zu verwerten und bereits vorhandene Daten nicht zu KI-Trainingszwecken zu verwenden. „Umso wichtiger ist es, dass Meta die Nutzer umfassend informiert und ihre ausdrückliche Zustimmung einholt, bevor das Unternehmen ihre Daten zu KI-Trainingszwecken nutzt. Eine solche Zustimmung darf auch nicht mit Nachteilen verbunden werden, wenn sie verweigert wird", so Weisser.

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