Presse

03.11.2015, Lebens- und Rentenversicherungen

Lebensversicherung unbefristet widerrufen ─ Geld zurück wegen fehlerhafter Belehrung

Versicherungskunden, die Lebens- oder Rentenversicherungen zwischen 1994 und 2007  abgeschlossen haben, wurden über ihr Widerspruchsrecht oft nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. In seinen Urteilen vom 19.11.2014 (Az. IV ZR 329/14) und Mai 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass – wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft  ist –, dem  Versicherungsnehmer ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht zusteht. Sogar einer Vielzahl bereits gekündigter Lebens- oder Rentenversicherungsverträge kann auch heute noch widersprochen werden.

Bei eingelegtem Widerspruch wird der Vertrag im Wesentlichen so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden.  Die Assekuranz kann Ihre Versicherungsnehmer daher nicht auf den reinen Rückkaufswert verweisen, sondern muss auch ihre hohen Abschluss- und Verwaltungskosten  rückerstatten. Der Versicherer muss sämtliche geleisteten Beiträge (Versicherungsprämien)  sowie die gezogenen Nutzungen  abzüglich Risikoschutz und bereits ausgezahlter Beträge an den  Versicherungsnehmer ausbezahlen. „Mit einem erfolgreichen Widerspruch können sie daher nicht nur ihre laufenden Vertragsverhältnisse beenden, sondern mit einer Nachzahlung auf bereits beendete Verträge rechnen“ informiert Judit Maertsch, Finanzberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB (VSB). Den Versicherungen drohen millionenschwere Schäden.

Detaillierte Informationen zu den Widerspruchsmöglichkeiten bei Ihren Versicherungsverträgen sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Verbraucher in den 15 Beratungsstellen des VSB.