Presse

20.11.2017, Displayschaden am Smartphone

Macht eine Handyversicherung Sinn?

Wer ein neues Smartphone kauft, dem wird vom Händler fast immer eine erweiterte Garantieleistung in Form einer Handyversicherung angeboten. Doch den erhofften Rundum-sorglos-Schutz erwirbt man mit den teuren Policen nicht. „Die Kunden kaufen die Versicherung ganz unkritisch zusammen mit dem Handy und erfahren oft erst im Schadensfall, welches Leistungspaket der Versicherungsvertrag tatsächlich enthält“, moniert Susanne Gelbmann, Versicherungsberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in der Beratungsstelle Ingolstadt.

Die Handyversicherung ist in erster Linie ein Reparaturkostenschutz, der bei einem leistungsschwachen Akku oder einem gravierenden Displayschaden greift. Doch es gibt zahlreiche Ausschlüsse. So behalten sich Versicherer bei selbstverschuldetem Schaden regelmäßig eine Selbstbeteiligung vor. Ein großes Ärgernis ist zudem, dass die Policen nur geringen Schutz bei Diebstahl bieten, da die Versicherer irrwitzig strenge Anforderungen an das ‚sichere Mitführen im persönlichen Gewahrsam‘ stellen. Nur wenn das Smartphone eng am Körper getragen wird und der Diebstahlversuch bemerkt und abgewehrt werden könnte, ersetzt die Versicherung den Zeitwert. Bei Raub springt aber auch die Hausratversicherung ein und diese erstattet das Handy sogar zum Neuwert.

Versicherungsexpertin Gelbmann rät: „Der Verlust oder ein Schaden am Handy stellen keine existenzbedrohenden Risiken dar. Wir halten diese teure Absicherung für nicht sinnvoll. Bestehende Verträge sollte man durchaus kritisch hinterfragen“.

Wer ein neues Smartphone kauft, dem wird vom Händler fast immer eine erweiterte Garantieleistung in Form einer Handyversicherung angeboten. Doch den erhofften Rundum-sorglos-Schutz erwirbt man mit den teuren Policen nicht. „Die Kunden kaufen die Versicherung ganz unkritisch zusammen mit dem Handy und erfahren oft erst im Schadensfall, welches Leistungspaket der Versicherungsvertrag tatsächlich enthält“, moniert Susanne Gelbmann, Versicherungsberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in der Beratungsstelle Ingolstadt.

Die Handyversicherung ist in erster Linie ein Reparaturkostenschutz, der bei einem leistungsschwachen Akku oder einem gravierenden Displayschaden greift. Doch es gibt zahlreiche Ausschlüsse. So behalten sich Versicherer bei selbstverschuldetem Schaden regelmäßig eine Selbstbeteiligung vor. Ein großes Ärgernis ist zudem, dass die Policen nur geringen Schutz bei Diebstahl bieten, da die Versicherer irrwitzig strenge Anforderungen an das ‚sichere Mitführen im persönlichen Gewahrsam‘ stellen. Nur wenn das Smartphone eng am Körper getragen wird und der Diebstahlversuch bemerkt und abgewehrt werden könnte, ersetzt die Versicherung den Zeitwert. Bei Raub springt aber auch die Hausratversicherung ein und diese erstattet das Handy sogar zum Neuwert.

Versicherungsexpertin Gelbmann rät: „Der Verlust oder ein Schaden am Handy stellen keine existenzbedrohenden Risiken dar. Wir halten diese teure Absicherung für nicht sinnvoll. Bestehende Verträge sollte man durchaus kritisch hinterfragen“.