Presse

22.03.2018

Mahnschreiben vom Inkassobüro - So reagieren Sie richtig

Immer wieder flattern bei Verbraucherinnen und Verbrauchern Mahnschreiben von Inkassobüros ins Haus. „Zunächst ist es ratsam, erst mal Ruhe zu bewahren und zu prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist“, rät Eva Traupe, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Es ist zu klären, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Hauptforderung einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben und wenn ja, ob die Kosten für die Mahnung und andere Nebenforderungen berechtigt sind.“

Inkassobüros ziehen Geldforderungen für Unternehmen oder aufgekaufte Forderungen ein. Sie sind verpflichtet, in den Mahnschreiben den Auftraggeber, den Vertragsgegenstand und das Vertragsdatum anzugeben. Fordern Sie mit dem VSB-Musterschreiben fehlende Informationen zum Vertragsabschluss beim Inkassounternehmen ein:
VSB-Musterschreiben - Erklärungsanspruch Inkassounternehmen

Widersprechen Sie per Einschreiben und Rückschein, wenn Sie nach Prüfen der Informationen sicher sind, dass die Forderung des Inkassobüros nicht besteht“, rät Traupe: „Lassen Sie sich auch nicht von weiteren Zahlungsaufforderungen oder gar von etwaigen Drohungen einschüchtern“. Das passende VSB-Musteranschreiben zum Widerspruch: VSB-Musterschreiben – Widerspruch unberechtigte Forderung