Presse

11.04.2023, Gerichtsurteil zu Abo-Angebot:

Marley Spoon muss Kündigungsbutton für online bestellte Kochboxen bereitstellen

Das Landgericht Berlin hat in einem vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. betriebenen Verfahren entschieden, dass Unternehmen, die auf ihrer Webseite online bestellbare Lebensmittel-Abos bzw. Kochboxen anbieten, einen ständig verfügbaren, unmittelbar und leicht zugänglichen Kündigungsbutton vorhalten müssen. Die Klage wurde eingereicht, da auf der Webseite des „Kochboxen“-Anbieters Marley Spoon (www.marleyspoon.de) keine solche Kündigungsschaltfläche vorhanden war.

Das Unternehmen mit Sitz in Berlin wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, auf seiner Webseite den Abschluss von Kochbox-Aboverträgen anzubieten, wenn nicht dafür Sorge getragen ist, dass Verbraucher*innen diese über einen Kündigungsbutton auch wieder kündigen können.

„Damit hat das Gericht klargestellt, dass auch bei online bestellten Lebensmittel-Abos und Kochboxen eine unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche vorzuhalten ist“, so Jochen Weisser, Syndikusrechtsanwalt beim VerbraucherService Bayern. „Verbraucher*innen müssen im Zeitalter der Digitalisierung in die Lage versetzt werden, Kündigungserklärungen auf vergleichbar einfache Weise abzugeben wie Erklärungen zum Abschluss entsprechender Verträge.“

Viele Unternehmen mit Abo-Angeboten haben die gesetzlichen Vorgaben bis heute nicht umgesetzt. Neben einer Abmahnung riskieren die Anbieter damit auch, dass Verbraucher*innen ihre Abos ohne die Einhaltung irgendwelcher Kündigungsfristen beenden können.

Die Entscheidung beruft sich auf § 312k BGB, eine im letzten Jahr eingeführte Vorschrift des bürgerlichen Rechts zu Verträgen zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nachtrag: Seit Anfang Mai ist das Urteil rechtskräftig.