Presse

09.10.2017, Gesetzentwurf endlich verabschieden

Mineralöl in Lebensmitteln

Anfang März 2017 wurde der Entwurf der „Mineralöl-Verordnung“ an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Der VerbraucherService Bayern begrüßt diesen Schritt, denn bereits im Oktober 2016 forderte der Verbraucherschutzverband die verantwortlichen Ministerien und Gesundheitsbehörden in einem „Antrag an die Politik“ zum Handeln auf. 

Antrag an die Politik des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): Kein Mineralöl in Lebensmittelverpackungen

Seit diesem Zeitpunkt sind allerdings wieder sechs Monate vergangen, ohne dass sich eine Verabschiedung der Verordnung abzeichnet.

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) fordert daher erneut:

  1. Die unverzügliche Einführung von europaweiten, verbindlichen Grenzwerten für gesättigte und aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH und MOSH) in Lebensmitteln.
  2. Klare Verordnungen für Lebensmittelverpackungen, um den Übergang von Fremdstoffen wie Mineralöle in die Lebensmittel zu minimieren.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen weiteren Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der u.a. eine Positivliste der Stoffe vorsieht, die bei der Bedruckung von Verpackung oder Servietten verwendet werden dürfen: die so genannte Druckfarbenverordnung. Aber auch hier zeichnet sich kein Fortschritt ab.

Aus Verbrauchersicht ist eine weitere Verzögerung zur Entscheidung gesetzlicher Vorschriften zur Thematik von Mineralölen in Lebensmitteln nur schwer nachvollziehbar. In den Medien treten immer wieder Berichte von Verunreinigungen durch MOSH und MOAH auf (Ökotest 7/17). Auswertungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ergeben positive Befunde in jeder vierten Probe. Waren zunächst trockene Lebensmittel wie Reis, Haferflocken oder Schokolade und deren Verpackungen im Visier, sind es jetzt auch immer mehr Lebensmittel wie z.B. Grillwürstchen und Fleischersatz betroffen.

Wie gelangen Mineralöle in Lebensmittel?

Da Mineralöle in unzähligen Produkten zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden gelangen sie auch über eine Vielzahl von Eintragspfaden in Lebensmittel:

  1. Unbeabsichtigt entlang der Produktionskette, von Feld bis zur Abfüllung
  2. Über Umweltverschmutzung
  3. Aus Lebensmittelverpackungen insbesondere aus Recyclingpapier, die mit Druckerfarben behaftet sind, sowie bei der Herstellung von Konservendosen.

Über weitere Eintragspfade der Mineralöle in Lebensmittel gibt es derzeit noch begrenzte Ergebnisse. Auf europäischer Ebene wird deshalb in den Jahren 2017 und 2018 ein Monitoring von Mineralölen in Lebensmitteln und Verpackungsmaterialen stattfinden. Alle ermittelten Daten sollen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeldet und dort ausgewertet werden.

Welche Verordnungen werden angestrebt?

In Jahre 2005 hat die Europäische Kommission die Verordnung 2023/2006 über eine gute Herstellungspraxis für Nahrungsmittel und Gegenstände bestimmt, die z.B. die Unternehmen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette zu Qualitätssicherungssystemen verpflichtet. Dennoch sind weiterhin Mineralölbestandteile in Lebensmitteln nachgewiesen, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben. Aus diesem Grund werden auf nationaler Ebene seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zwei Verordnungen erarbeitet:

  1. Die Mineralöl-VO

Soll festlegen, welche Mengen an Mineralölkohlenwasserstoffen aus Lebensmittel-verpackungen auf Lebensmittel übergehen dürfen, und den Hersteller grundsätzlich verpflichten funktionelle Barrieren einzubauen.

  1. Die Druckerfarben-VO

Soll sicherstellen, dass mineralölhaltige Druckfarben künftig nicht mehr für das Bedrucken von Lebensmittelverpackungen verwendet werden dürfen.